Gewinnbeteiligung

engl.: profit-sharing

Bei der Gewinnbeteiligung als eine Form der betrieblichen Erfolgsbeteiligung wird der Gewinn eines Betriebes, wie auch immer definiert, als Beteiligungsbasis verwendet:

  • Bei der Ausschüttungsgewinnbeteiligung gilt die Höhe der ausgeschütteten Dividenden als Beteiligungsbasis. Sie kommt speziell bei Aktiengesellschaften in Frage. Zwei Formen sind üblich: Beim sog. Dividendensatzverfahren wird den beteiligten Mitarbeitern der gleiche Satz, den die Anteilseigner erhalten (oft nach Abzug einer Vordividende), prozentual zur Entgeltsumme zugesprochen. Dieses relativ einfache Verfahren ist besonders bei lohnintensiven Betrieben wegen der entstehenden finanziellen Belastung problematisch. Beim sog. Dividendensummenverfahren erhalten die beteiligten Mitarbeiter einen bestimmten Anteil der Dividendensumme unabhängig von der Entgeltsumme. Ein niedriger Personalbestand führt daher zu höheren Individualquoten.
  • Bei der Unternehmungsgewinnbeteiligung gilt üblicherweise der Gewinn der Steuerbilanz als Beteiligungsbasis. Diese Erfolgsgröße wird noch um kalkulatorische Kosten (bspw. Eigenkapitalverzinsung, Unternehmerlohn, Risikoprämie u. Ä.) gekürzt.
  • Mit der Substanzgewinnbeteiligung wird versucht, die Mitarbeiter und die Kapitaleigner in gewisser Hinsicht gleichzustellen. Als Beteiligungsbasis wird der Bilanzgewinn um Veränderungen des Substanzwertes korrigiert. Der Substanzwert ist jedoch sehr schwierig feststellbar, von daher wird er als Beteiligungsbasis kaum praktiziert.