Sozialleistungen

engl.: social/fringe benefits

Sozialleistungen sind ein Begriff für mannigfaltige, vomehmlich materielle Anreize wie Belohnungen der Mitarbeiter durch den arbeitgebenden Betrieb, aber auch für indirekte Personalkosten. Sie sind teilweise gesetzlich, teilweise tarifvertraglich und teilweise betrieblich geregelt:

  • Bei den gesetzlichen Sozialleistungen handelt es sich um solche Leistungen, die allen Betrieben im Rahmen der staatlichen Sozialpolitik als Zwangsleistungen auferlegt werden. Beispiele: Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung, Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung, Arbeitgeberanteile zur Arbeitslosenversicherung, Arbeitgeberbeiträge zu Berufsgenossenschaften (Unfallversicherung), Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, Leistungen aufgrund des Mutterschutzgesetzes u.a.
  • Tari?iche Sozialleistungen betreffen ganz bestimmte Wirtschaftszweige und sind das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Für den einzelnen Betrieb stellen die einzelnen Sozialleistungen jedoch von außen auferlegte Zwangsleistungen dar. Beispiele: Urlaubsgeld, Erschwerniszuschläge, Wegegelder, Sonderurlaub für langjährige Betriebszugehörigkeit, Sonderurlaub für persönliche Angelegenheiten (z. B. Hochzeit, Sterbefälle, Geburt) usw.
  • Betriebliche Sozialleistungen werden vom Eínzelbetrieb gewährt und gelten als zusätzliche bzw. freiwillige Leistungen. Vertragspartner ist i. d. R. der Betriebsrat (Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung) oder ein einzelner Mitarbeiter (Grundlage ist ein Einzelvertrag). Die betrieblichen Sozialleistungen dienen dabei als Ergänzung zu den Leistungen der öffentlichen Sozialpolitik und sollen nicht in Konkurrenz zu diesen stehen. Begrenzungsfaktoren sind zum einen das Subsidiaritätsprinzip und zum anderen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebes. Abb. S-1 gibt einen Überblick über solche, z. T. allerdings auch tarifvertraglich geregelte Sozialleistungen.


Vorsorgeleistungen Geldleistungen Sachleistungen Sonstige Leistungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Unfallversiche-
    rung
  • kostenlose Vor-
    sorgeuntersu-
    chungen
  • Erfolgsbeteili-
    gungen
  • Freiwillige Beihil-
    fen
  • Freiwilliges Urlaubsgeld
  • Fahrtkosten-
    zuschuss
  • Freiwillige ver-
    mögenswirk-
    same Leistungen
  • Gratifikationen (Jubiläen, etc.)
  • Deputate, Firmenprodukute
  • Dienstwagen
  • Arbeitskleidung
  • Dienst-/Werks-
    wohnungen
  • Gemeinschafts-
    verpflegung
  • Sport-/Freizeit-
    einrichtungen
  • Kinderbetreuung
  • Arbeitgeber-
    darlehen

Abb. S-1: Überblick über freiwillige betriebliche Sozialleistungen