Berufsunfähigkeit: Jeder vierte Arbeitnehmer betroffen

Studien haben in der Vergangenheit wiederholt gezeigt, dass jeder vierte Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt seines Renteneintritts von der Berufsunfähigkeit betroffen sein wird. Für Arbeitgeber ist dies somit ein wichtiges Thema – schließlich sind auch sie gefragt, um der Berufsunfähigkeit wirkungsvoll vorzubeugen.

Berufsunfähigkeit: Wann sie vorliegt

Von Berufsunfähigkeit spricht man immer dann, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf für mehr als sechs Stunden auszuüben. Abzugrenzen ist der Begriff von der Erwerbsunfähigkeit, bei der der Arbeitnehmer überhaupt keiner Berufstätigkeit mehr nachgehen kann.

Erkrankt ein Arbeitnehmer oder erleidet einen Unfall, so wird er zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben. Attestiert ihm jedoch später ein Arzt die Berufsunfähigkeit, so kann er froh sein, wenn er sich frühzeitig um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekümmert hat. Wer noch keinen ausreichenden Schutz besitzt, sollte sich zeitnah damit beschäftigen – ab dem Jahr 2015 werden die Beiträge für die Versicherungen steigen, was auf die Senkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent zurückzuführen ist (mehr Informationen dazu erhalten Sie bei Impuls.com).

Häufigste Ursachen für die Berufsunfähigkeit

Eine von Morgen & Morgen im April 2014 durchgeführte Erhebung zeigte, dass Unfälle und Arbeitsunfälle längst nicht mehr an erster Stelle der häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit stehen. Gerade einmal jede zehnte Berufsunfähigkeit ist auf einen Unfall zurückzuführen. Am stärksten
vertreten waren in der Erhebung die Nervenkrankheiten mit 32 Prozent: Jeder dritte Berufsunfähige leidet unter Erkrankungen wie Burnout, Multiple Sklerose, Epilepsie oder Parkinson. Die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind Einschränkungen des Bewegungsapparats. In 15 Prozent der Fälle liegt eine Krebserkrankung vor. Gleich nach den Unfällen rangieren schließlich Herz-Kreislauferkrankungen mit 8 Prozent an fünfter Stelle. Vorbeugung durch den Arbeitgeber Arbeitgeber, die derartige Entwicklungen vermeiden möchten, sollten rechtzeitig vorbeugen. Es gibt nämlich durchaus Bereiche, in denen sie selbst etwas tun können. Sie können beispielsweise dafür sorgen, dass die Mitarbeiter so wenig wie möglich mit Stoffen in Berührung kommen, die häufig zu Allergien führen. Friseurinnen sollten beispielsweise stets Handschuhe tragen, wenn sie Haare färben oder statt chemischer Zusätze lieber natürliche Färbestoffe verwenden. Auch ein korrekter Atemschutz kann bei ausdünstenden Giftstoffen dafür sorgen, dass Allergien, die die Berufsfähigkeit negativbeeinträchtigen könnten, gar nicht erst entstehen.

Zudem sollten Arbeitgeber verstärktes Augenmerk auf die Unfallverhütung legen. Sie können Unfälle in der Freizeit Ihrer Arbeitnehmer nicht verhindern. Wohl aber sind sie in der Lage, Gefahren im Betrieb einzudämmen. Die Wahrscheinlichkeit einer durch einen Arbeitsunfall bedingten Berufsunfähigkeit lässt sich so reduzieren.