Bewerbungsunterlagen

engl.: application documents

Die schriftliche Bewerbung besteht als Vollbewerbung üblicherweise aus folgenden Unterlagen:

  • Dem Bewerbungsschreiben, das stellenspezifisch, klar gegliedert, ansprechend gestaltet und stilistisch einwandfrei sein soll. Es gibt einen ersten Eindruck über den Bewerber.
  • Dem Bewerberfoto, das ein Fotografen-Foto neueren Datums, etwa in der Größe eines Passfotos sein soll. Es ermöglicht, äußere Auffälligkeiten beim Bewerber zu erkennen. Ggf. wird seine Bedeutung/Zulässigkeit aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes schwinden bzw. enden, wie dies z. B. in den USA (unzulässig) bzw. England (unüblich) ist.
  • Dem Lebenslauf, der in meist tabellarischer Form die Entwicklung des Bewerbers lückenlos zeigen soll. Er gibt insbesondere Aufschluss über Art und Zeiten der Beschäftigung, Zeiten ohne Beschäftigung, Arbeitsplatzwechsel und beruflichen Auf- oder Abstieg.
  • Den Schulzeugnissen, die eher bei jüngeren Bewerbern über deren Eignung informieren sollen. Noten vermitteln kein objektives Bild, geben aber Anhaltspunkte für Begabungs- bzw. Leistungsschwerpunkte.
  • Den Arbeitszeugnissen, die lückenlos vorliegen sollen. Sie liefern Aufschlüsse über die bisherigen Tätigkeiten und deren Bewertung.

Weitere, nicht in jedem Falle einzureichende Unterlagen können sein:

  • Arbeitsproben, z. B. Veröffentlichungen, die zusätzliche Informationen vermitteln.
  • Referenzen, die praktisch Beurteilungen durch Nicht-Arbeitgeber sind und zusätzliche Angaben über die Person des Bewerbers enthalten. Ihr Nutzen ist umstritten.