Rechtliche und fachliche Aspekte zur Unterweisung


In vielen Unternehmen wird die Unterweisung von Mitarbeitern trotz einer gesetzlichen Grundlage noch immer stiefmütterlich behandelt. Vielen Führungskräften geht es in erster Linie darum, die Rechtssicherheit mit einer durchgeführten Unterweisung zu gewährleisten. Dabei ist das vordergründige Ziel der Unterweisung, die Mitarbeiter zu schulen und ein verhaltens- und sicherheitsgerechtes Handeln zu garantieren. Nur so können Unfälle und arbeitsbedingte Gefahren im Unternehmen effektiv minimiert werden.
Dieser Ratgeber stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt einen ersten Einblick in die fachgerechte Unterweisung der Mitarbeiter. 

Die rechtliche Grundlage
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch, durch die Arbeit gesundheitlich nicht geschädigt zu werden. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber die Pflicht, einen Arbeitsplatz mit minimierten Gefahren zu schaffen. Konkret müssen die Arbeitsbedingungen so geschaffen sein, das keine unmittelbaren für die Angestellten entsteht.
Rechtlich fußt der Rechtsanspruch auf Artikel 2 des Grundgesetzes, dass jedem Menschen das Recht auf Leben und körperlichen Unversehrtheit zusteht. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags geht die Pflicht während der Arbeitszeit auf den Arbeitgeber über. In der Praxis ist der Arbeitgeber verpflichtet, sichere Zustände in den Bereichen Gesundheitsschutz, Brandschutz und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Rechtssicher umsetzen und belegen kann er das mit einer nachgewiesenen Unterweisung seiner Mitarbeiter. 

Die Ziele der Unterweisung
Erfolgreich ist eine Unterweisung dann, wenn der Inhalt der Unterweisung von den Mitarbeitern verstanden und umgesetzt werden kann. Für den Vorgesetzten besteht die Schwierigkeit darin, die Inhalte verständlich umzusetzen. Bei der Planung ist es hilfreich, die Ziele einer Unterweisung für Mitarbeiter zu kennen und entsprechend zu integrieren.
• Die Steigerung des Sicherheitsbewusstseins ist das primäre Ziel. Viele Unfälle entstehen dadurch, dass Gefahren falsch eingeschätzt werden. Eine Vielzahl von Arbeitsunfällen lässt sich allein dadurch minimieren, dass Mitarbeiter ihr Handeln und die Folgen daraus ständig hinterfragen. Hier geht es darum, nicht nur Anweisung zu verteilen, sondern auch den Grund dafür zu erklären.
• Ein weiterer Faktor ist die Vermittlung von Fertigkeiten. Mit praktischen Übungen während der Unterweisung kann die Führungskraft den korrekten Umgang vorzeigen. Zudem dient die Praxis auch zur Kontrolle, ob die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung fachlich korrekt umsetzen können.

Grenzen der Unterweisung
Mit einer Unterweisung werden niemals alle Mitarbeiter im gleichen Maße erreicht. Der Vorgesetzte sollte eine Unterweisung nicht als gescheitert ansehen, weil nicht alle Mitarbeiter sie verstanden haben. Vielmehr ist ein wiederholtes Schulen der Schlüssel zum Erfolg.
Es ist keine Lösung, gesundheitsgefährdendes Verhalten zu tolerieren. Vielmehr muss der Anspruch des Vorgesetzten darin liegen, mit der Zeit alle Mitarbeiter für einen Sachverhalt zu sensibilisieren.