Abmahnung
engl. : adhortatory letter
Die Abmahnung ist eine aus Beweisgründen gebotene schriftliche oder mündliche Rüge vertragswidrigen Verhaltens, in welcher ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Unrechtmäßigkeit seines Tuns vorhält, ihn zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auffordert und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Sanktionen (z. B. Versetzung oder Kündigung) androht. Eine Abmahnung erfüllt damit zum einen eine Dokumentationsfunktion und zum anderen eine Warnfunktion. In manchen Fällen ist sie Voraussetzung für eine rechtlich einwandfreie Kündigung. Der Arbeitnehmer kann sich gegen eine Abmahnung wehren, bspw. auch eine Gegendarstellung anfertigen.