Mitarbeiter - Sicherheit am Arbeitsplatz

Im Jahr 2019 wurden in deutschen Unternehmen mehr als 871.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle verzeichnet. Etwa 500 dieser Arbeitsunfälle endeten sogar tödlich. Für die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist vorrangig der Arbeitgeber zuständig. Der Arbeitgeber ist auch für die Ausstattung und die Einhaltung der Arbeitssicherheit verantwortlich. Werden der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit nicht eingehalten, drohen hohe Strafen.

Der Arbeitnehmer ist in puncto Arbeitssicherheit in der Pflicht
Für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in Unternehmen haben die verschiedenen Branchen zahlreiche Verordnungen erlassen. Gesetzlich sind diese Verordnungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Da der Arbeitgeber für Leib und Leben seiner Mitarbeiter verantwortlich ist, hat er auch für die Einhaltung der Verordnungen zu sorgen. Allerdings muss er dies nicht persönlich machen. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter regelmäßig im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit unterweisen oder unterweisen lassen. Die Schulungen werden von zahlreichen Berufsgenossenschaften oder auch von externen Dienstleistern angeboten. Große Betriebe haben auch Sicherheitsbeauftragte, die diese Schulungen leiten können. Nach der Schulung wird die Teilnahme der Mitarbeiter dokumentiert. Die geschulten Mitarbeiter haben dann während der Arbeit auf die Sicherheit am Arbeitsplatz zu achten. Angestellte, die sich nicht an den Arbeitsschutz halten oder Anordnungen ignorieren können vom Arbeitgeber abgemahnt und in letzter Instanz sogar gekündigt werden.

Die Berufsbekleidung trägt zum Arbeitsschutz bei
Der Schutz von Leib und Leben ist das oberste Gebot. Je nach Branche müssen Arbeitnehmer zur Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz daher verschiedene Schutzkleidungen tragen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Sicherheitshelme
  • Schutzbrillen
  • Arbeitshandschuhe
  • Arbeitswesten und verstärkte Arbeitshosen
  • Sicherheitsschuhe

Die Auswahl an Schutz- und Sicherheitskleidung ist riesengroß und unterscheidet sich von Branche zu Branche. In vielen Betrieben ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung der Sicherheitskleidung zuständig. Gleiches gilt für die Ausstattung der Betriebsstätten mit Augenduschen oder mit einem Koffer zur Ersten Hilfe. So wie eine defekte Sicherheitskleidung regelmäßig erneuert werden muss, müssen auch die Augenduschen und die Erste-Hilfe-Koffer in regelmäßigen Abständen kontrolliert und gegebenenfalls wieder aufgefüllt werden. Des Weiteren muss jede Entnahme aus dem Koffer mit Datum, Zeit und Art der Verletzung dokumentiert werden.

Die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes wird auch extern kontrolliert
Die große Anzahl der Arbeitsunfälle zeigt, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht immer an die Einhaltung der Arbeitssicherheit oder an den Arbeitsschutz halten. Aus diesem Grund werden die Unternehmen vieler Branchen in unregelmäßigen Abständen von verschiedenen staatlichen Behörden kontrolliert. Dazu zählen oftmals die Gewerbeämter der Städte und Landkreise sowie die Berufsgenossenschaften der einzelnen Branchen. Der Arbeitgeber ist bei einem Besuch verpflichtet, den Mitarbeitern der Behörden oder der Berufsgenossenschaft Zugang zu gewähren. Der Arbeitgeber muss auch alle Dokumentationen in puncto Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz vorlegen. Werden Vergehen festgestellt, belassen es die Behörden oftmals bei einer Verwarnung. Die festgestellten Verstöße müssen beseitigt werden. Erst beim nächsten Besuch werden eventuelle Verstöße dann auch mit Bußgeldern geahndet. Bei wiederholt festgestellten Verstößen sind Bußgelder von 200 bis 25.000 Euro möglich.