Die private Insolvenz des Arbeitnehmers - so geht es weiter
Für den Arbeitgeber gibt es bestimmt angenehmere Situationen als die private Insolvenz eines Mitarbeiters. Zwar ist dies nicht so dramatisch wie für den Betroffenen, aber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sollte er den Angestellten in diesem Fall so gut wie möglich unterstützen. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Umstellung des Girokontos. Zum einen darf der Arbeitnehmer kein Konto mehr mit Überziehungsmöglichkeit führen. Hier wird die Bank von sich aus aktiv werden.
Das Pfändungsschutzkonto
Allerdings besteht vor der Insolvenz die Gefahr, dass die Gläubiger in das Konto hineinpfänden. Arbeitgeber sollten, wenn sie von der prekären Situation ihres Mitarbeiters Kenntnis erhalten, mit diesem das Gespräch suchen und Lösungen aufzeigen. Eine solche Lösung ist beispielsweise die Umstellung des Gehaltskontos auf ein Pfändungsschutzkonto. Dieses Konto lässt nur Pfändungen Dritter bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages zu. Möglicherweise finden sich jedoch noch weitere Aufwendungen, welche die Pfändungsfreigrenze erhöhen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer unterhaltsberechtigte Kinder hat.
Das Gehaltskonto ohne Schufa
Aufgrund der Insolvenz muss der Mitarbeiter das Konto künftig als reines Guthabenkonto, als Girokonto ohne Schufa, führen. Eine einfache Umstellung des bisherigen Girokontos kann sich jedoch als teurer Ausweg erweisen. Während viele Direktbanken Girokonten ohne Kontoführungsgebühr anbieten, ist dies bei einem Guthabenkonto nicht der Fall. Grund ist, dass die Institute nicht an möglichen Kontoüberziehungen in Form von Dispozinsen verdienen können. Die Kontoführungspauschalen für Guthabenkonten gehen aber weit auseinander. Vergleichsportale für Girokonten ohne Schufa, beispielsweise girokonto-ohne-schufa.de, zeigen, welche Anbieter zu empfehlen sind. Einige FinTech-Unternehmen, welche solche Konten anbieten, verlangen bereits für die Einrichtung des Kontos eine Gebühr. Wer eine Privatinsolvenz durchsteht, weiß, dass er jeden zweimal umdrehen muss, bevor er ihn ausgeben kann.
Die Kreditkarte auf Guthabenbasis
Auf den ersten Blick liegt der Vorteil dieser Konten darin, dass sie auch gleichzeitig eine Kreditkarte auf Guthabenbasis enthalten. Auf den zweiten Blick wird allerdings deutlich, dass es sich dabei um eine Milchmädchenrechnung handelt. Zahlreiche Kreditkartenanbieter verlangen nur einen Bruchteil der Jahresgebühr für eine Prepaidkarte. Diese ist auch nicht an ein Konto gebunden. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, zu vergleichen, welche Kombination, Gehaltskonto ohne Schufa auf der einen Seite, Prepaidkreditkarte auf der anderen Seite, am günstigsten ist. Eine Kontoführungsgebühr von zehn Euro im Monat, die Kreditkarte für 39 Euro und 50 Cent für jede Buchung werden schnell zu einem teuren Vergnügen. Dazu kommen noch die Kosten für Barabhebungen mit der Kreditkarte. Ab der zweiten Verfügung fallen häufig 4,95 Euro dafür an. Deutlich günstiger wird es mit einem Konto, welches nur fünf Euro monatlich kostet und einer Prepaidkarte für 19 Euro Jahresgebühr.