Die Lohnsteuer: Definition, Lohnsteuerklassen und Lohnsteuerbescheinigung
Obwohl die Lohnsteuer nicht von allen Steuerpflichtigen bezahlt werden muss, gehört sie zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Sie kennzeichnet sich dadurch, dass sie direkt an der Quelle abgezogen wird. Um das Lohnsteuerabzugsverfahren in Gang zu bringen, werden verschiedene Voraussetzungen geschaffen. Hierzu zählen die Einteilung in Lohnsteuerklassen und die Berücksichtigung der steuerfreien Tatbestände. Am Ende eines Jahres bekommt der Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerbescheinigung ein Dokument, das alle relevanten Angaben enthält.
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie wird von einem Arbeitnehmer erhoben, wenn ein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Kennzeichnend für die Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber für die Einbehaltung und Weiterleitung an das Finanzamt verantwortlich ist. Dies geschieht mit der Lohnsteueranmeldung, die – abhängig von der Lohnsteuerschuld des Vorjahres – monatlich, quartalsweise oder jährlich bei der Finanzbehörde eingereicht werden muss.
Die gesetzlichen Regelungen zur Lohnsteuer finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG). § 38 und §§39b EStG regeln die Erhebung und die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Aus § 41 EStG ergeben sich die Aufzeichnungspflichten für die Lohnsteuer. Überdies ist im Einkommensteuerrecht auch die Haftung des Arbeitgebers verankert, wenn er die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer nicht einbehält und nicht an das Finanzamt weitergibt.
Zur Auslegung der gesetzlichen Regelungen und zur Durchführung des Lohnsteuerabzugsverfahrens hat der Gesetzgeber die Lohnsteuer-Richtlinien und die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung als weitere rechtliche Grundlagen beschlossen.
Wie funktioniert das Lohnsteuerabzugsverfahren?
Weil ein Arbeitgeber für die Einbehaltung und Weiterleitung der Lohnsteuer an das Finanzamt verantwortlich ist, obliegt es ihm, das Lohnsteuerabzugsverfahren durchzuführen. Um dieses in Gang zu bringen, benötigt er von jedem seiner Mitarbeiter die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Die erforderlichen Informationen werden ihm mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) von der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt. Für die Durchführung der Lohnabrechnung beschafft sich ein Arbeitgeber zusätzlich die folgenden Daten seiner Arbeitnehmer:
- Lohnsteuerklasse
- Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer (ETIN)
- Angaben über Steuerfreibeträge: z. B. den Kinderfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag
Mit der Lohnabrechnung übermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung elektronisch an das Finanzamt. Ihm bleibt bis zum 10. Tag des Folgemonats Zeit, um die fällige Lohnsteuer an das Finanzamt zu zahlen. Wird die Lohnsteueranmeldung nicht fristgerecht eingereicht oder die Lohnsteuer nicht pünktlich bezahlt, muss der Arbeitgeber mit der Erhebung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen rechnen.
Welche Bedeutung hat die Einteilung in Lohnsteuerklassen?
Für die Erhebung der Lohnsteuer werden die persönlichen Lebensumstände eines steuerpflichtigen Arbeitnehmers berücksichtigt. Das Lohnsteuerrecht kennt die folgenden sechs Lohnsteuerklassen:
- Lohnsteuerklasse 1: Für alle Arbeitnehmer, die ledig oder geschieden und kinderlos sind.
- Lohnsteuerklasse 2: Für Alleinstehende, die ein Kind betreuen.
- Lohnsteuerklasse 3: Für den Ehepartner, der besser verdient.
- Lohnsteuerklasse 4: Für verheiratete Paare.
- Lohnsteuerklasse 5: Für den Ehepartner, der weniger verdient.
- Lohnsteuerklasse 6: Für den Arbeitnehmer, der neben seiner ersten Beschäftigung noch ein zweites lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis hat.
Die Einteilung in die Lohnsteuerklassen wirkt sich auf die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer aus. Für verheiratete Ehepaare bietet sich mit der Lohnsteuerklassenkombination 3 und 5 eine bessere Alternative an, als wenn sich beide für die Lohnsteuerklasse 4 entscheiden. Wer in die Lohnsteuerklasse 2 eingruppiert wird, kann zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen.
Welche steuerfreien Tatbestände sind bei der Lohnsteuer zu beachten?
Bestimmte Vorgänge hat der Gesetzgeber von der Lohnsteuer freigestellt. Hierzu gehören auch die Sachbezüge, die der Arbeitgeber monatlich gewährt. Diese Sachbezüge liegen beispielsweise in der Form eines Tankgutscheins oder eines Warengutscheins vor. Soweit monatlich nicht die Grenze von 50 Euro (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) überschritten wird, braucht der Arbeitnehmer auf die Zuwendung keine Lohnsteuer zu zahlen.
Möchte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zur Geburt eines Kindes ein Geschenk machen, fällt bis zu einem Betrag von 60 Euro keine Lohnsteuer an. Die Geburt eines Kindes gehört zu den Aufmerksamkeiten, die der Gesetzgeber bis zu der Grenze von 60 Euro freistellt. Weitere Anlässe, die der Gesetzgeber ebenfalls zu diesen Aufmerksamkeiten rechnet, sind:
- Hochzeit eines Arbeitnehmers
- Dienstjubiläum einer Mitarbeiterin
- Geburtstag einer Kollegin
- Bestandene Prüfung eines Auszubildenden
Wozu wird die Lohnsteuerbescheinigung benötigt?
Mit der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung übernimmt ein Arbeitgeber die Verpflichtung, die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt zu übermitteln. Eine Kopie des Dokuments wird an den Arbeitnehmer ausgehändigt. In größeren Unternehmen kann die komplette Durchführung des Lohnsteuerabzugsverfahrens an den Verantwortlichen der Personalabteilung übertragen werden.
Eine Lohnsteuerbescheinigung enthält alle wichtigen Informationen, die für das lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnis relevant sind. Hieraus ergeben sich die Angaben zum Bruttoverdienst, den lohnsteuerlichen Abzügen, die sozialversicherungsrechtlichen Abzügen, dem Kindergeld und den Lohnersatzleistungen, die ein Arbeitnehmer während eines abgelaufenen Kalenderjahres bezogen hat.
Die Aspekte zur Lohnsteuer immer im Blick haben
Für einen Arbeitgeber ist es wichtig, die relevanten Aspekte der Lohnsteuer im Blick zu haben. Die Fristen für die Abgabe der Lohnsteueranmeldung nehmen hier einen ebenso großen Raum ein wie die Lohnsteuerabzugsmerkmale und die persönlichen Daten eines Mitarbeiters.
Bei der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen die lohnsteuerlichen Tatbestände analysiert werden. So können von dem Arbeitgeber Sachbezüge bis zu einer Grenze von 50 Euro monatlich steuerfrei gewährt werden. Bei Durchführung der letzten Lohnabrechnung des Jahres achtet der Arbeitgeber darauf, dass er die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt und eine Kopie an den Mitarbeiter aushändigt.