Personalbeschaffung

auch: Recruiting, Bewerbermanagement

engl.: recruiting

Die Personalbeschaffung umfasst alle Maßnahmen, mit denen die für das Unternehmen erforderlichen Arbeitskräfte in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht bereitgestellt werden. Sie wird grundsätzlich notwendig, wenn sich aus der Personaleinsatzplanung ergibt, dass der voraussichtliche Stellenbestand größer als der voraussichtliche Personalbestand ist. Daraus folgt der Netto-Personalbedarf, der durch Beschaffungsmaßnahmen zu decken ist.

Ausgangspunkt für die Personalbeschaffung ist die Personalanforderung, die i.d.R. von der Fachabteilung ausgelöst wird. Sie sollte von deren Leiter gestellt werden. Um Missverständnisse auszuschließen und fehlende Informationen zu vermeiden, bietet sich dafür die Verwendung einheitlicher Formulare an. Sie sollten bei einem Ersatzbedarf z. B. über die anfordernde Abteilung, die Bezeichnung der zu besetzenden Stelle, die Anforderungen an die Arbeitskraft und den Zeitpunkt der Besetzung informieren. Bei einem Neubedarf wären zusätzlich u. a. der Bedarf eingehend zu begründen, die Personalkosten zu ermitteln und eine Stellenbeschreibung beizufügen.

Die Personalbeschaffung erfolgt in folgenden Schritten:

  • Auswahl des oder der Beschaffungswege intern bzw. extern
  • Auswahl der zu beschaffenden Mitarbeiter
  • Ausfertigung des Arbeitsvertrages.

Die Personalbeschaffung erfordert die strikte Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes. Sie ist abgeschlossen, wenn sie rechtlich an das Unternehmen gebunden sind. Die rechtliche Bindung von Bewerbern darf nach § 99 BetrVG nicht ohne Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates erfolgen. Mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen die Arbeitskräfte eingeführt und im Rahmen des Personaleinsatzes eingearbeitet werden.