Personalpolitik

engl.: staffing policy, personnel policy

Die Personalpolitik umfasst alle Grundsätze und Entscheidungen, die sich auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, zwischen Mitarbeitern untereinander und zwischen den Mitarbeitern und ihrer Arbeit beziehen. Ihre Ziele sind:

  • Die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, z. B. durch Personalentwicklung.
  • Die Steigerung der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter, z. B. durch kooperative Führung.
  • Die Steigerung der Leistungsmöglichkeit der Mitarbeiter, z. B. durch Arbeitsplatzgestaltung.

Die Entscheidungen, die im Rahmen der Personalpolitik erfolgen, sind sowohl Zielentscheidungen als auch Mittelentscheidungen. Nach ihrem Inhalt gibt es:

  • Grundsatzentscheidungen, die als personalpolitische Leitlinien für Personalstrategien von der Unternehmensleitung formuliert werden, z. B. die Entscheidung für das »Prinzip des Aufstiegs aus den eigenen Reihen«. Grundsatzentscheidungen sind richtungsweisend.
  • Einzelentscheidungen, mit denen die Gnundsatzentscheidungen durch die Vorgesetzten in den einzelnen Unternehmensbereichen ausgeführt und umgesetzt werden.

Personalpolitische Festlegungen können auf unterschiedliche Weise, erfolgen, z. B. in einer Unternehmenssatzung, Geschäftsordnung, Arbeitsordnung oder Betriebsordnung bzw. in Form von schriftlichen (Arbeits)anweisungen, Grundsatzerklärungen oder Organisationsvorschriften, aber auch in mündlicher Form oder durch die Tradition des Unternehmens.

Die Personalpolitik besteht aus Teilpolitiken, die sich auf die personalwirtschaftlichen Instrumente beziehen können, z. B. als Arbeitszeitpolitik, Entgeltpolitik, Einsatzpolitik, Beschaffungspolitik, Entwicklungspolitik, Sozialpolitik.