Personalfreistellung
auch : Personalfreisetzung, Personalentlassung, Personalaustritt, Personalabbau
engl. : reduction in staff, termination
Die Personalfreistellung umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine personelle Überdeckung in qualitativer, quantitativer, örtlicher und zeitlicher Hinsicht abgebaut wird. Es wird - teils mit anderem Inhalt - auch von Personalfreisetzung, Personalanpassung, Personalentlassung, Personalaustritt, Personalabbau und Personalveränderung gesprochen. Zu unterscheiden sind:
Interne Personalfreistellung
- Zeitliche Anpassung
- Abbau von Mehrarbeit
- Kurzarbeit
- Gestaltung des Urlaubs
- Schaffung von Teilzeitstellen
- Arbeitszeitverkürzung
- Arbeitszeitflexibilisierung
- Örtliche Anpassung
- Versetzung
- Umsetzung
- Qualitative Anpassung
- Fortbildung/Umschulung
- Beschäftigungspläne
- Beschäftigungsgesellschaften
Externe Personalfreistellung
- Sanfte Anpassung
- Vorruhestand
- Anreiz zur Eigenkündigung
- Outplacement
- Einstellungsstopp
- Ausnutzung von Fluktuation
- Abbau von Leiharbeit
- Strenge Anpassung
- Aufhebungsvertrag
- Keine Vertragsverlängerung
- Kündigung
Nach gründlicher Analyse der betrieblichen Umstände hat jedes Unternehmen zu entscheiden, ob die Personalfreistellung - sofern zwingend nötig - intern oder extern zu vollziehen ist.