Personalberatung
auch : Personalvermittler, Headhunter
engl. : personnel consulting, head hunting, personnel acquisition
Die Personalberatung ist die Leistung eines externen Experten, der gegen Entgelt personalwirtschaftliche Dienste verrichtet, z. B. die Beschaffung von Fach- und Führungskräften oder Beratung bei der Entgeltgestaltung.
Durch die Mitwirkung geeigneter Personalberater sollen das Risiko von personalwirtschaftlichen Fehlentscheidungen minimiert und dem Unternehmen neue Ideen von außen zugeführt werden. Vielfach verfügen sie durch ihre Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Unternehmen über weit reichende Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. Personalberater, die (ausgewählte) Führungskräfte gezielt ansprechen, werden auch als Headhunter (»Kopfjäger«) bezeichnet.
Beispiele häufig erbracht Leistungen von Personalberatern sind:
- Erarbeiten einer Aufgabenstellung und Stellenanforderung
- Erarbeiten der organisatorischen Einordnung einer Stelle
- Formulieren und Gestalten einer Stellenanzeige
- Prüfen und Bewerten von Bewerbungsunterlagen
- Durchführen von Bewerbergesprächen
- Auswerten von Bewerbergesprächen
- Mitwirken beim Vorstellungsgespräch
- Beraten bei der Entscheidung
Für ihre Leistungen berechnen Personalberater vereinbarte Beratungshonorare und den Ersatz von Sachkosten. Für die Höhe des Honorars wird vielfach z. B. das Jahreseinkommen einer Fach- bzw. Führungskraft als Bemessungsgrundlage gewählt. Hinsichtlich des Fälligkeitszeitpunkts der Honorarzahlung gibt es viele Varianten, z. B. »bei Auftrag«, »nach Zeitfortschritt«, als Staffelung der Zahlungen nach bestimmten Ereignissen.
Der aktuelle Markt der Personalberatung in Deutschland ist durch einen steigenden Wettbewerbsdruck und durch verstärkten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie prägt.