Mediation

engl.: mediation

Konfliktlösungsverfahren, das zur außergerichtlichen Streitlösung geeignet ist.

Die Anrufung staatlicher Gerichte oder die Durchführung von Schiedsgerichten kann mit der Mediation ersetzt werden, jedoch ist diese auch zur Beilegung und Lösung von Konflikten oder Streitigkeiten geeignet, die nicht vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden können. Mediator ist bislang in Deutschland keine geschützte Bezeichnung. In der Regel üben Juristen und Diplom-Psychologen mit entsprechender Ausbildung die Tätigkeit aus. An die Stelle eines gesetzlichen Verfahrensrechts treten bei Mediationen zwei Verträge:

  1. Mediationsvereinbarung: Wechselseitige Rechte und Pflichten der Parteien werden im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren geregelt.
  2. Mediatorvertrag: Rechte und Pflichten werden zwischen dem Mediator und den Parteien vereinbart.

Das Mediationsverfahren ist freiwillig und durch die autonome Konfliktlösung der Parteien gekennzeichnet. Ein Mediator unterstützt die Konfliktparteien als neutrale und unparteiische Person. In Einzelfällen sind auch mehrere Mediatoren denkbar. Die Rolle des Mediators besticht darin, das Verfahren zu moderieren, technische Verhandlungshilfen zu geben und Unterstützung bei der emotionalen Konfliktbearbeitung zu leisten. In der Regel wird eine gemeinsame Verhandlung durchgeführt, jedoch sind Einzelgespräche des Mediators mit den Parteien möglich. In die Mediation in ihrer heutigen Form sind hauptsächlich Ansätze der Konflikt- und Verhandlungstechnik sowie der systemischen Sichtweise mit eingeflossen. Mittels eines interessenorientierten Ansatzes, dem so genannten Harvard-Konzept, besteht die Chance zu einer konstruktiven Konfliktlösung. Das Harvard-Konzept ist gekennzeichnet durch die Trennung zwischen Sach- und Beziehungsebene, der Schwerpunktlegung auf die Interessen und nicht auf die Positionen, der Entwicklung von möglichst vielen Einigungsoptionen durch die Parteien und der objektiven Bewertung dieser Einigungsoptionen. Wenn sich eine Einigung abzeichnet, muss geprüft werden, ob dieses Ergebnis mindestens so gut ist wie die beste Alternative. Die Anwendung des Harvard-Konzeptes ist zum Beispiel bei Duve, Eidenmüller und Hacke im Jahr 2003 beschrieben und hat sich praktisch bewährt.

Der Mediationsprozess selbst unterteilt sich in verschiedene Phasen: In der Phase der Eröffnung gibt der Mediator den Parteien Informationen über den Prozess. Anschließend steht die Informationsbeschaffung im Mittelpunkt. Das heißt, der Mediator holt sich Informationen von den Parteien und identifiziert die Schlüsselthemen. Mit der interaktiven Informationsbeschaffung versucht jede Partei zu verstehen, wie die andere Partei von der Situation betroffen ist. Ziel dieser Phase ist die Erforschung der jeweiligen Interessen. Anschließend sollen mithilfe des Mediators Lösungsoptionen entwickelt und ausgewählt werden. Diese werden dann in einer Vereinbarung festgehalten und das Ende des Prozesses somit eingeleitet.

In Unternehmen kann Mediation bei organisationsinternen Konflikten zum Beispiel zwischen Arbeitnehmern oder Abteilungen oder dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat genutzt werden, um Reibungsverluste zu reduzieren. Ebenso kann Mediation bei Konflikten mit Externen genutzt werden, wie beispielsweise bei Konflikten mit anderen Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung. Weitere Einsatzfelder bieten Familien-, Schul- und Umweltmediation. Im Gegensatz zu den Kosten, die bei Gerichtsstreitbarkeiten entstehen, sind Mediationen in der Regel deutlich günstiger.