Job Sharing

auch: Partner-Teilzeit

Job Sharing (synonym: Partner-Teilzeit) stellt eine spezifische Variante der Arbeitszeitflexibilisierung bzw. Arbeitszeitverkürzung dar. Mit ihm wird das Volumen einer Stelle im Rahmen einer Arbeitsplatzteilung auf zwei ("job pairing"), drei ("job tripling") oder mehr Personen ("job sharing-pool") gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt. Unterschiedlich wird der Autonomiespielraum der Beteiligten untereinander sowie im Verhältnis zum Arbeitgeber bei der Arbeits(zeit)verteilung (Dauer und Lage der individuellen Arbeitszeit) gehandhabt. Die Job Sharing-Arbeitnehmer legen innerhalb des Arbeitszeitrahmens Dauer und Lage ihrer individuellen Arbeitszeit fest. Hinsichtlich der Arbeitszeitteilung können sich bspw. zwei Mitarbeiter wie folgt einigen: Sie arbeiten abwechselnd jeweils eine Woche, beide arbeiten jeweils einen halben Tag oder einer arbeitet täglich fünf Stunden, der andere drei Stunden. Ihr Entgelt richtet sich nach den erbrachten Arbeitszeitanteilen. Die Summe der Teilzeitarbeiten entspricht einer vollen tariflichen Arbeitszeit (oder einem entsprechend Mehrfachen).