Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip besagt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, dass bei Bestehen gesetzlicher Vorschriften, tariflicher Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen i. d. R. die günstigste Regelung für den Arbeitnehmer anzuwenden ist.