Fehlzeiten
engl. : absent time, absences
Unter Fehlzeiten sind alle in Tagen gemessenen Abwesenheiten (Ausfallzeiten) eines Arbeitnehmers vom Betrieb zu verstehen, für die aufgrund tariflicher Regelungen, einer Betriebsvereinbarung und/oder des Arbeitsvertrages eine Anwesenheitsverpflichtung besteht. Sie sind zu differenzieren in Absentismus (motivationsbedingte Fehlzeiten), in Krankenstand (krankheitsbedingte Fehlzeiten) und in sonstige Fehlzeiten (z. T. betrieblich bedingt, wie z. B. Fortbildung, tarifvertraglich geregelt, z. B. Sonderurlaub, durch gesetzliche Vorschriften bedingt, wie z. B. Wehrübung, u. a.). Abwesenheiten aufgrund von Feiertagen zählen nicht als Fehlzeit.
Arten:
- Absentismus
(motivationsbedingt) - Krankenstand
(krankheitsbedingt) - sonstige Fehlzeiten
(Fortbildung, Wehrzeit, Kuren, Sonder-/Zusatzurlaub)
Die vielfach in der Literatur und auch in der Alltagssprache vorzufindende Gleichsetzung der Begriffe Absentismus" und "Fehlzeiten" ist wenig sinnvoll. Sie verklärt v. a. den Blick für die Ursachenanalyse. Empirisch ist die Grenze zwischen Fehlzeiten und Absentismus allerdings nur sehr unzureichend festzustellen. Es existiert eine große Bandbreite. Diese Grauzone umfasst all jene Arbeitnehmer, die zwar funktionell oder anatomisch gewisse Befunde aufweisen, die objektiv jedoch nicht unbedingt zum "Krankfeiern" zwingen. Die Unbestimmtheit des Krankheitsbegriffes sowie psychosomatischer Erkrankungen tragen zu dieser breiten Grauzone bei.