Aufbauorganisation

engl.: organizational structure

Gesamtheit der strukturellen Regelungen in einem Unternehmen, welche die Zuweisung von Mitarbeitern und Sachmitteln zu bestimmten Aufgaben zum Gegenstand haben.

Die Aufbauorganisation bildet ein statisches Gerüst, innerhalb dessen sich durch die Verknüpfung der Stellen, Instanzen und Abteilungen die Ablauforganisation ergibt. Durch die Aufbauorganisation wird das Unternehmen in Subsysteme unterteilt und sowohl vertikal als auch horizontal strukturiert. Frühe Beispiele dazu können bei Taylor (1911) und Fayol (1916) gefunden werden.

Die Aufbauorganisation wird dokumentiert durch das Organigramm. Dieses ist der schriftliche Ausdruck der Über- und Unterordnungsverhältnisse der Subsysteme des Unternehmens. Abbildung 1 zeigt das Einliniensystem als klassisches Beispiel einer Aufbauorganisation.

Einliniensystem als Beispiel für ein Organigramm (Krüger 1993, S. 65)

Eine Aufbauorganisation entsteht durch die Zerlegung der zu lösenden Gesamtaufgabe in Einzelaufgaben, die in einer Synthese zu Aufgabenbündeln zusammengefasst und einer Stelle zugeordnet werden. Die Schaffung von Stellen mit Weisungsbefugnissen gegenüber anderen Stellen bildet Instanzen, die einer Anzahl von Stellen übergeordnet sind. Instanzen und zugeordnete Stellen werden als Abteilungen bezeichnet. Durch Zusammenfassung von Abteilungen entstehen wiederum größere Einheiten.

Die Art und Weise, wie und welche Stellen zusammengefasst und wie die Unter- und Überordnungsverhältnisse (-> Hierarchie) zwischen den Stellen geregelt werden, bestimmt die Form der gewählten Aufbauorganisation. Ziel der Bildung der Aufbauorganisation ist die Erreichung organisatorischer Effizienz. Im Einzelnen sind, wie etwa Hoffmann (1992) betont, drei Ziele anzustreben:

  1. Sachziele: Die Erfüllung der technisch-ökonomischen Aufgabe des Unternehmens muss durch eine geeignete Aufbauorganisation gewährleistet sein. Kostenminimierung durch Vermeidung von Doppelarbeiten, klare Kompetenz- und Aufgabenabgrenzung und eine sinnvolle Definition von Schnittstellen sind Einzelziele in diesem Bereich.
  2. Mitarbeiterorientierte Ziele: Die Schaffung von interessanten Aufgabenbündeln und die Einordnung der Stellen in ein Abteilungsumfeld, das zur Motivation der Mitarbeiter beiträgt, werden aufbauorganisatorisch angestrebt.
  3. Anpassungsziele: Die Strukturen müssen in Lage sein, sich verändernden Umweltbedingungen anzupassen.

Bei der Verfolgung dieser Ziele sind inzwischen eine große Anzahl von aufbauorganisatorischen Konzepten entwickelt worden. Das in Abbildung 1 gezeigte Einliniensystem wird zum Beispiel nach Funktionen, nach Divisionen oder nach Regionen differenziert, indem die Einheiten nach diesen Kriterien gegliedert werden. Neben diesen eindimensionalen Strukturen werden mehrdimensionale Systeme gebildet, die zwei oder drei der Kriterien gleichzeitig in einer Aufbauorganisation verwirklichen. Die Matrixorganisation ist ein Beispiel hierfür. Aktuelle Entwicklungen gehen in Richtung Netzwerkstrukturen, die eine Verbindung zwischen allen Subsystemen des Unternehmens herstellen und auf eine hierarchische Gliederung im Wesentlichen verzichten.