Arbeitsvermittlung

auch: Personalvermittlung

engl.: job agency

Die Vermittlung von Arbeitskräften kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • Als öffentliche Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mit ihren 10 Regioanldirektionen und die zugehörenden Einrichtungen, die unter anderem die Aufgabe und das Recht haben, Arbeitsvermittlung vorzunehmen. Dies geschieht durch mehrere Institutionen:

    • Den 180 Agenturen für Arbeit (AA) mit 660 Geschäftsstellen, die mit regionaler Zuständigkeit vermitteln. In der Vergangenheit galt dies eher tür Tätigkeiten ausführender Art. inzwischen hat sich das Bild aber gewandelt.
    • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die als Leistungsbereiche die Fachvermittlung von Führungskräften, die Künstlervermittlung, die Auslandsvermittlung und die Arbeitsmarktzulassung umfasst.

    Neuere Leistungsbereiche der Bundesagentur für Arbeit sind u. a. die Jobbörse im Internet und die Personal-Service-Agenturen (PSA) , deren Aufgabe es ist, eine Arbeitnehmerüberlassung zur Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit durchzuführen sowie ihren Beschäftigten in verleihfreien Zeiten zu qualifizieren und fortzubilden.

  • Als private Arbeitsvermittlung, die seit 2002 erlaubnisfrei ist. Dabei führen private Arbeitsvermittier Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammen.

Private Arbeitsvermittler dürfen grundsätzlich nur vom Arbeitgeber eine Vergütung verlangen, die je nach Dauer des vermittelten Arbeitsverhältnisses auf maximal 12 bzw. 15 % des Entgeltes begrenzt ist.