Fachartikel Personalmanagement

Lohn und Gehalt rechtssicher verwalten

Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehören zu den sensibelsten Aufgaben in der Personalverwaltung. Fehler in diesem Bereich beeinträchtigen das Vertrauensverhältnis zu den Beschäftigten und führen zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Eine rechtssichere Entgeltabrechnung setzt aktuelle Kenntnisse der Gesetzeslage, fehlerfreie Prozesse und eine klare Rollenverteilung voraus. Dieser Beitrag zeigt konkrete Fehlerquellen auf, erläutert rechtliche Risiken und bietet praxisnahe Empfehlungen zur Vermeidung von Abrechnungsfehlern – einschließlich digitaler Unterstützungsmöglichkeiten und strukturierter Zusammenarbeit mit externen Partnern. 

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Fehlerquellen bei Lohnabrechnungen erkennen 

In der Praxis führen wiederkehrende Fehler bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern zu Beanstandungen durch Prüfstellen oder zu Nachforderungen. Eine der häufigsten Ursachen liegt in nicht vollständig dokumentierten Arbeitszeiten. Ohne lückenlose Zeiterfassung lässt sich weder die tatsächliche Arbeitsleistung korrekt abrechnen noch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben belegen. 

Weitere typische Fehlerquellen: 

  • Unvollständige Arbeitszeitaufzeichnungen 

  • Veraltete Tarifverträge oder fehlerhafte Eingruppierungen 

  • Unklare oder uneinheitliche Regelungen zu Zulagen und Sonderzahlungen 

  • Fehlerhafte Berechnung oder Anrechnung des Mindestlohns 

  • Versäumte Fristen bei Sozialversicherungsabgaben oder Lohnsteueranmeldungen 

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Einhaltung gesetzlicher Lohnuntergrenzen. Eine ungenaue Bewertung von Sachbezügen oder Zuschlägen kann zu unterschwelliger Unterschreitung führen, insbesondere wenn Mitarbeiterbenefits nicht korrekt in die Entgeltabrechnung einbezogen werden. Auch unklare oder nicht dokumentierte Vergütungsbestandteile beeinträchtigen die Abrechnungsqualität. 

Rechtliche Folgen von Abrechnungsfehlern 

Fehlerhafte Lohnabrechnungen führen regelmäßig zu Nachforderungen durch Sozialversicherungsträger oder Finanzbehörden. Unternehmen müssen dann Beiträge rückwirkend entrichten, teils für mehrere Jahre. Zusätzlich entstehen Säumniszuschläge und in bestimmten Fällen Bußgelder. 

In schwerwiegenden Fällen – etwa bei systematischen Verstößen gegen Mindestlohnvorgaben – drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn externe Abrechnungsstellen eingeschaltet wurden. Geschäftsführungen und Personalverantwortliche können im Rahmen ihrer Überwachungspflichten persönlich haftbar gemacht werden. 

Arbeitsrechtlich führen Abrechnungsfehler häufig zu Auseinandersetzungen mit Beschäftigten, etwa wegen nicht ausbezahlter Entgeltbestandteile. Die Auswirkungen reichen von Rechtsstreitigkeiten bis hin zu dauerhaften Belastungen des Betriebsklimas. 

Gesetzliche Änderungen im Entgeltbereich ab 2025 

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Zum Jahreswechsel 2025 traten mehrere gesetzliche Anpassungen in Kraft, die direkt in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen sind. Mindestlohn, steuerliche Freibeträge und Sachbezugswerte wurden angehoben. Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt bestehen, auch wenn die elektronische Umsetzung noch nicht verbindlich vorgeschrieben ist. 

Eine kompakte Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen ab Januar 2025 im Detail: 

Regelung 

Änderung ab 2025 

Auswirkungen auf die Abrechnung 

Mindestlohn 

Erhöhung auf 12,82 € pro Stunde ab 01.01.2025 

Neue Berechnungsgrundlagen bei Minijobs, Anpassung prüfpflichtiger Arbeitszeitgrenzen erforderlich 

Arbeitszeiterfassung 

Pflicht zur Erfassung weiterhin gültig, elektronischer Nachweis laut Gesetzentwurf vorgesehen, aber noch nicht verabschiedet 

Systematische Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit bleibt verpflichtend 

Sachbezugswerte 

Verpflegung: 333 € monatlich, Unterkunft: 282 € monatlich 

Neue Monatswerte müssen bei der Bewertung geldwerter Vorteile in der Entgeltabrechnung angewendet werden 

Steuerfreibetrag 

Erhöhung auf 12.084 € für Alleinstehende 

Lohnprogramme sind auf den neuen Grundfreibetrag umzustellen, um steuerliche Abzüge korrekt zu berechnen 

 

Die neuen Vorgaben sind seit Januar 2025 in der Entgeltabrechnung verbindlich zu berücksichtigen. Besonders bei geringfügigen Beschäftigungen ist auf die angepassten Mindestlohngrenzen und zulässigen Stundenumfänge zu achten. Auch bei Sachbezügen sind die aktuellen Monatswerte vollständig in der Bewertung zu berücksichtigen. Die Umsetzung des geplanten Gesetzes zur elektronischen Zeiterfassung sollte weiterhin eng beobachtet werden. Sobald eine verbindliche Regelung vorliegt, sind technische und organisatorische Maßnahmen unverzüglich einzuleiten. 

Zusammenarbeit mit externen Partnern organisieren 

Viele Unternehmen setzen bei der Lohnabrechnung auf die Unterstützung von Steuerberatern oder externen Lohnbüros. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit verbleibt jedoch beim Arbeitgeber. Daher ist eine klare Aufgabenteilung zwingend erforderlich. 

Wichtig ist eine vollständige und fristgerechte Übermittlung aller abrechnungsrelevanten Daten, wie Arbeitszeiten, Vertragsänderungen oder Zuschlagsregelungen. Regelmäßige Abstimmungen und schriftlich fixierte Zuständigkeiten sorgen für reibungslose Abläufe und Rechtssicherheit. 

Der Datenzugriff sollte eindeutig geregelt sein, etwa über geschützte Plattformen oder strukturierte Übergabeprozesse. Anpassungen durch gesetzliche Neuerungen oder tarifliche Veränderungen müssen gemeinsam nachvollzogen und dokumentiert werden. 

Checkliste zur Fehlervermeidung in der Lohnabrechnung 

Eine strukturierte Checkliste erleichtert die monatliche Prüfung zentraler Abrechnungsschritte: 

  • Vollständigkeit der Personalstammdaten und Arbeitsverträge kontrollieren 

  • Lückenlose und rechtskonforme Zeiterfassung prüfen 

  • Abgleich mit aktuellem Mindestlohn und Stundenaufkommen durchführen 

  • Zuschläge, Boni und sonstige Entgeltbestandteile vollständig erfassen 

  • Alle relevanten Meldefristen systematisch kontrollieren 

  • Gesetzesänderungen zeitnah in den Abrechnungsprozess integrieren 

Die Umsetzung sollte durch ein dokumentiertes Kontrollsystem erfolgen. Ein internes Vier-Augen-Prinzip erhöht zusätzlich die Qualitätssicherung. 

HR-Software gezielt für Abrechnung nutzen 

Der Einsatz digitaler Systeme verringert die Fehleranfälligkeit und schafft Transparenz im Abrechnungsprozess. Moderne HR-Software bietet Schnittstellen zu Lohnprogrammen, automatische Prüfung von Abzugsgrenzen und Erinnerungsfunktionen für gesetzliche Fristen. 

Digitale Zeiterfassungssysteme verbessern die Nachvollziehbarkeit von Arbeitszeiten und reduzieren manuelle Übertragungsfehler. Die zentrale Speicherung von Entgeltdaten, Arbeitsverträgen und Freigabeverläufen unterstützt bei internen Audits sowie externen Prüfungen. 

Systeme mit Update-Service zur Gesetzeslage gewährleisten eine laufende Anpassung an steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben. Das stärkt die Rechtssicherheit und entlastet HR-Abteilungen bei Routineaufgaben. 

Abläufe im Personalbereich rechtssicher gestalten 

Regelmäßige Schulungen der verantwortlichen Mitarbeiter im Personalbereich erhöhen das Verständnis für lohnrelevante Vorschriften. Interne Abläufe sollten klar dokumentiert, Zuständigkeiten eindeutig geregelt und wiederkehrende Kontrollschritte verbindlich eingeplant werden. 

Die Zusammenarbeit mit externen Partnern sollte vertraglich geregelt und regelmäßig evaluiert werden. Alle Prozesse – von der Datenerfassung bis zur Archivierung – sind idealerweise standardisiert, revisionssicher dokumentiert und regelmäßig auf neue gesetzliche Anforderungen abgestimmt.