„Win-Win-Situation“ bei betrieblicher Altersvorsorge

Zu viel, jammern die Arbeitgebervertreter. Zu wenig, jammern die Arbeitnehmervertreter. Alljährlich gibt es rund um die Kollektivvertragsverhandlungen den gleichen Tanz. Erstere wissen nicht, wie’s weitergeht und wollen daher die finanziellen Zugeständnisse möglichst im Rahmen halten. Zweitere verweisen immer gern auf die gute Vergangenheit und dass man sich von der jetzt auch einmal ein Stückchen abschneiden sollte. Recht – so ist es wohl immer im Leben – haben beide. Es gilt also Lösungsmöglichkeiten zu finden, die beide Seiten zufrieden stellen. Das Finden wäre aber eigentlich gar nicht notwendig – die entsprechenden Instrumente gibt es bereits. Genutzt werden sie halt kaum.

So haben zwar 670.000 Österreicher eine, 2,63 Millionen aber nicht. Die Rede ist von betrieblicher Vorsorge, der sogenannten zweiten Säule im dreisäuligen österreichischen Modell der Altersvorsorge. Doch brauchen wir überhaupt so viele Säulen? Ist der Staat nicht Garant genug dafür, dass wir nach einem harten und langen Arbeits - leben unsere Pension genießen können und finanziell wohl gebettet sind?

Leider nicht, denn fix ist ja bekanntlich nichts. Jedenfalls müssen wir uns von der Vorstellung verabschieden, dass der Staat für mehr als das Existenzminimum aufkommen wird. Bereits die Pensionsreform 2003 brachte für den Großteil der künftig in Rente gehenden Österreicher empfindliche Einschnitte; sie wissen es nur noch nicht, da sie eben noch nicht im Ruhestand sind. Die Betriebliche Altersvorsorge Consulting rechnete jedenfalls nach:

  • Der Steigerungsbetrag zur Berechnung der Bruttopension wird in Etappen bis 2009 von 2,0 auf 1,78 Prozent reduziert – kostet etwa elf Prozent der bisherigen Pensionshöhe.
  • Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums – künftig werden die besten 40 statt der bisher 15 oder 18 besten Verdienstjahre zur Bildung der Bemessungsgrundlage herangezogen – kostet rund 25 Prozent der bisherigen Pensionshöhe.
  • Die erstmalige Anpassung der Neupensionen erfolgt künftig erst im zweitfolgenden Kalenderjahr nach dem Pensionsstichtag – kostet 2,0 Prozent der bisherigen Pensionshöhe.

Wir summieren kurz auf und kommen auf einen „Fehlbetrag“ von knapp 40 Prozent. So schlecht das für den Einzelnen ist, in Hinblick auf das Gesamtbild bleibt den Verantwortlichen kaum anderes übrig.

Dazu ein Blick auf die Bevölkerungspyramide, die derzeit wahrscheinlich bereits besser Bevölkerungs-Birne heißen sollte, da der Anteil der älteren Bevölkerung immer größer wird. Nach Angaben der Statistik Austria und deren Prognose zur Bevölkerungsentwicklung sind derzeit 1,2 Millionen Österreicher 65 Jahre oder älter und damit im „besten“ Pensionsalter. Im Jahr 2031 stehen bereits 2,1 Millionen auf dem Prognose-Chart. Kein Problem natürlich, wenn die erwerbstätige Bevölkerung entsprechend mitwächst. Doch da sieht es schlecht aus. Die Zahl der 20- bis 65-Jährigen soll in diesem Zeitraum von 5,0 auf 4,8 Millionen fallen. Die Konsequenz liegt auf der Hand: Entweder muss die arbeitende Bevölkerung mehr ihres Gehalts in die Umverteilungsmaschinerie staatliche Pension lenken, oder die Leistungen werden reduziert. Wie wir Österreich kennen, wird es eine Kombination aus beidem.

Und da die Pensionslücke bereits jetzt groß ist – laut Wirtschaftskammer belief sich das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen für Angestellte auf 2620 €, bei einer durchschnittlichen Pensionshöhe von 1200 € – ist Handlungsbedarf vonnöten.

Betriebliche Vorteile

Womit wir wieder bei der betrieblichen Altersvorsorge sind. Deren Vorteil gegenüber der dritten Säule – der privaten Vorsorge – liegt in der steuerlichen Besserstellung. Denn während die private Vorsorge aus dem bereits versteuerten Einkommen zu berappen ist, handelt es sich bei der Betrieblichen Vorsorge um unversteuerte Brutto-Gehaltsbestandteile. Der Versicherte zahlt somit brutto für netto ein. Und selbst der Arbeitgeber hat daraus keinen Nachteil: In der Regel sind die entsprechenden Beiträge sowohl von diversen Lohnnebenkosten befreit wie auch als Betriebsausgabe absetzbar, der Unternehmer verringert somit seine Steuerlast. „Eine Win-Win-Situation“, bezeichnet das Franz Trappl vom gleichnamigen Grazer Wirtschaftsberatungsunternehmen, das sich auf das Thema betriebliche Altersvorsorge spezialisiert hat.

In den nächsten Wochen wollen wir Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten im Bereich betriebliche Altersvorsorge geben. Denn dafür ist es nicht erst am 31. Dezember zu spät, sondern eigentlich bereits morgen ...

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