Wiedereingliederung oder Berufsunfähigkeit: Was tun bei längerem Arbeitsausfall?

Egal, ob ein Arbeits- oder Freizeitunfall oder eine ernsthafte Erkrankung der Grund ist: Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt über einen längeren Zeitraum aus, gestaltet sich die Rückkehr in den Job oft schwierig. Nach Wiederherstellung der Arbeitskraft eignet sich eine schrittweise Wiedereingliederung als Maßnahme, um die ursprünglich ausgeübte Tätigkeit wieder aufzunehmen. Ab einer um mehr als 50 Prozent geminderten Erwerbsfähigkeit greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sowohl beim Wiedereinstieg als auch bei Berufsunfähigkeit gibt es einige Punkte zu beachten.

Wiedereingliederung nach Plan: Stufenweise zurück in den Job

Es gibt unterschiedliche Modelle zur Wiedereingliederung, die dabei helfen sollen, sich schrittweise an Inhalte, Umfang und Belastungsgrad der vor dem Ausfall ausgeübten Tätigkeit heranzutasten. Ein Wiedereingliederungsplan sorgt dabei für Struktur und Effizienz. Er wird in der Regel vom Personalmanagement in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer erstellt. Um eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Beruf zu ermöglichen, sollte ein solcher Plan unterschiedliche Aspekte berücksichtigen, darunter:

  • Beginn und Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme
  • eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Stufen der Wiedereingliederung
  • Tätigkeiten und Belastungen, die der Mitarbeiter vermeiden sollte
  • begleitende Maßnahmen am Arbeitsplatz
  • Rücktrittsrechte und -gründe in Bezug auf die betriebliche Wiedereingliederung

Nur, wenn sich Mitarbeiter und Unternehmensleitung auf einen konkreten Maßnahmenplan einigen, kann der Prozess erfolgreich umgesetzt werden. In vielen Fällen erfolgt die Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach längerer Krankheit gemäß dem sogenannten Hamburger Modell. Dieses sieht einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Beruf vor. In der Regel greift das Modell, sobald ein Mitarbeiter unfall- oder krankheitsbedingt sechs Wochen oder mehr ausfällt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat alle wissenswerten Fakten zum Thema Wiedereingliederung in den Beruf in einer Broschüre zusammengefasst. Die gesammelten Informationen sollen Arbeitnehmer schrittweise zurück in den Job begleiten und helfen, den Prozess jederzeit transparent und zielgerichtet zu gestalten.

Was tun bei Berufsunfähigkeit?

In manchen Fällen ist eine Wiedereingliederung aufgrund einer schwerwiegenden oder chronischen Erkrankung oder irreversibler Verletzungen nicht möglich. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt der Versicherungsschutz jedoch über das bestehende Arbeitsverhältnis hinaus erhalten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt im Leistungsfall das monatliche Gehalt eines Arbeitnehmers. Selbstständige oder Freiberufler haben dadurch ebenfalls die Möglichkeit, sich gegen Erwerbsminderung oder -unfähigkeit abzusichern. Die Police kann in verschiedenen Formen abgeschlossen werden:

  • als eigenständige Versicherung mit einem unabhängigen Vertrag
  • als ergänzende Zusatzversicherung zu einer klassischen Renten-, Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung
  • als Kombination aus Berufsunfähigkeitszusatz- und Rentenversicherung, die eine monatliche Rentenzahlung für die Dauer der Berufsunfähigkeit vorsieht

Der Abschluss einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen am sinnvollsten. Die von Verbraucherschützern empfohlene Höhe der monatlichen Auszahlungsbeträge liegt bei rund 75 Prozent des Nettoeinkommens. Empfehlenswert ist ebenfalls eine Dynamik-Option, um die Beträge an Gehaltserhöhungen und die Inflation anzugleichen.

Unterschätztes Risiko Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen - ungeachtet des Alters oder der ausgeübten Tätigkeit. Das Risiko, langfristig erwerbsunfähig zu werden, wird dabei gemeinhin unterschätzt. Jeder Vierte wird noch vor dem Erlangen des Rentenalters berufsunfähig. Leider droht ohne zusätzliche Absicherung oft der soziale Abstieg.
Zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit zählen Nervenerkrankungen mit etwa 30 Prozent, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit rund 21 Prozent und Krebs mit circa 16 Prozent. Weitere Ursachen wie Herzerkrankungen oder Unfälle liegen unterhalb von 10 Prozent.
Vor dem Beginn einer Wiedereingliederung wird von Ärzteseite geprüft, ob eine Rückkehr in die Arbeitswelt stufenweise möglich und sinnvoll ist. Einem individuellen Stufenplan müssen neben dem Reha-Träger und der Krankenkasse auch der Arbeitgeber und die Rentenversicherung zustimmen. Bei der Beantragung und Abstimmung einer Wiedereingliederungsmaßnahme können unabhängige Sozialdienste der Reha-Träger, aber auch Sozialverbände und Beratungsstellen helfen.


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