Sterbegeld – die Ersatzkassen leisten nicht mehr

Das Sterbegeld, eine finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen für die Beisetzung eines Mitglieds einer Ersatzkasse, existiert seit dem Jahr 2004 nicht mehr. Bis dahin hatten die gesetzlichen Krankenversicherer im Fall des Ablebens des Hauptversicherten einmal 525 Euro gezahlt, für in der Familienversicherung Mitversicherte 262,50 Euro. Einzige Ausnahme ist der Tod durch einen Arbeitsunfall. In diesem Fall zahlt die Berufsgenossenschaft eine einmalige Leistung in Höhe von einem Siebtel der gültigen Bezugsgröße. Genaugenommen war diese Zahlung aber auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Kosten für eine Bestattung laufen bei Beträgen zwischen 3.000 und über 10.000 Euro aus, abhängig, vom Aufwand. Während das Beamtenrecht immer noch ein Sterbegeld vorsieht, finden sich hier wichtige Informationen für Angestellte.

Private Absicherung notwendig

Vor diesem Hintergrund ist es einleuchtend, dass eine Sterbegeldversicherung durchaus Sinn macht. Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad haftet der Erbe für die Bestattung des Verstorbenen (BGB § 1968). Wer seinen Hinterbliebenen diese Kosten ersparen möchte, gerade dann, wenn das Vermögen nicht so groß ausfällt, ist gut beraten, eine private Absicherung vorzunehmen. In der Zeit zwischen 2006 und 2010 stieg die Zahl der Beerdigungen, welche vom Sozialamt übernommen werden mussten, um 64 Prozent. Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Sterbegeldversicherung das gleiche wie eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung ist. Das stimmt so nicht ganz. Zunächst einmal ist die Summe für die Leistung aus einer Sterbegeldversicherung auf 25.000 Euro maximiert, auch wenn mehrere Verträge parallel bestehen. Dazu kommt, dass die Sterbegeldversicherung, im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung auf jeden Fall leisten muss. Es steht nur nicht fest, wann der Zeitpunkt der Leistung eintritt.

Unterschiedliche Tarifmodelle

Bei der Sterbegeldversicherung wird zwischen zwei Tarifmodellen unterschieden. Zum einen gibt es Tarife, welche auf Gesundheitsfragen verzichten. In diesem Fall gibt es eine Wartezeit. Verstirbt der Versicherte während der Wartezeit, erhalten die Hinterbliebenen nur die gezahlten Beiträge zurück, respektive eine quotierte Versicherungssumme. Die andere Alternative stellen Tarife mit Gesundheitsfragen dar, hier besteht voller Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Die Beitragszahlung bei einer Sterbegeldversicherung ist bis auf sehr wenige Anbieter mit Ausnahmen zeitlich limitiert und endet meist mit dem 85. Lebensjahr. Von diesem Tag an wird der Vertrag beitragsfrei bis zum Ableben des Versicherten fortgeführt. Nur sehr wenige Anbieter ermöglichen einen Beitritt bereits in jungen Jahren. Häufig ist der frühestmögliche Vertragsabschluss erst mit Erreichen des 40. Lebensjahres möglich. Bezüglich des spätesten Eintrittstermins variieren die Altersgrenzen zwischen 60 und 70 Jahren. Detaillierte Informationen finden sich in einem Onlinevergleich, der einen Überblick über alle Unterschiede bei den einzelnen Gesellschaften bietet.