Smartphone auf Firmenkosten: Was bedeutet das für die Mitarbeiter?

Zwischen 20 und 30 Prozent der Arbeitnehmer besitzen heute ein Diensthandy. Großunternehmen haben die Verwendung von Firmen-Smartphones klar geregelt. Nicht benötigte Funktionen sind zum Teil deaktiviert. Meistens darf das Telefon jedoch ohne Einschränkung genutzt werden. Wie weit geht diese Nutzung, muss man das Gerät annehmen und darf der Chef wissen, was man damit macht?

Allnet Flat

Handelt es sich um ein Handy mit Vertrag werden vor allem Allnet Flats gerne genommen. Da ist die private Nutzung auch seltener ein Problem, da hier durch private SMS oder Telefonate keine Zusatzkosten anfallen. Läuft das Telefon nicht mit einer Flatrate, bietet sich das sogenannte Twin-Bill-Verfahren an, bei dem die SIM Karte über zwei Rufnummern verfügt. Der Mitarbeiter kann dadurch einfach zwischen Dienst- und Privatmodus wechseln, abgerechnet wird getrennt.

Muss das Telefon auf Wunsch dem Chef sofort zurückgegeben werden?

Das kommt darauf an, ob das Handy lediglich für die Arbeit gedacht ist oder ob es auch privat genutzt werden darf. In so einem Fall darf das Gerät weiterverwendet werden, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Die privaten Daten können in der Zeit gesichert werden.

Wie viel Privatnutzung ist erlaubt?

Ist die Privatnutzung nicht erlaubt und wird das Smartphone trotzdem privat genutzt, muss der Arbeitnehmer mindestens mit einer Abmahnung rechnen. In besonders schweren Fällen auch mit einer Kündigung. Bei Auslandsaufenthalten muss das Datenroaming in der Regel deaktiviert werden.

Darf der Arbeitgeber das Handy kontrollieren?

Ist eine private Nutzung nicht gestattet, darf der Arbeitgeber Einzelverbindungsnachweise, E-Mail-Verkehr, Fotos und angesurfte Internetseiten checken. Darf das Smartphone auch privat verwendet werden, darf der Chef das nicht.

Darf das Diensthandy auch abgelehnt werden?

Diensthandys dürfen nicht abgelehnt werden. Sie gehören zur Arbeitsstelle dazu. Müssen jedoch nur während der Arbeitszeit eingeschaltet werden. Grundsätzlich müssen Sie nicht immer erreichbar sein. Die Erreichbarkeit nach Feierabend und in der Freizeit muss erst mit dem Mitarbeiter abgesprochen und auch vergütet werden. Gibt es keine festen Arbeitszeiten, ist die Erreichbarkeit über das Smartphone in der Regel schon im Gehalt inbegriffen.

Was tun, bei Verlust des Geräts?

Ob der Arbeitnehmer bei einem Verlust des Handys haften muss oder nicht, entscheidet sich dadurch, inwiefern der Mitarbeiter fahrlässig gehandelt hat. Handelt es sich um ein Versehen oder um einen Diebstahl, hat der Mitarbeiter nur leicht fahrlässig gehandelt. Wird das Gerät an einem öffentlichen Platz liegengelassen, ist das schon grob fahrlässig und kann unter Umständen dazu führen, dass der Mitarbeiter nicht nur das Handy bezahlen muss, sondern auch den dadurch entstandenen Schaden wegen Datenverlust und Ähnliches.