Personal-Weiterbildungen über das Qualifizierungschancengesetz

Durch die Digitalisierung und Globalisierung in Industrie, Verkehr und Logistik, entstehen neue Aufgabenfelder und Anforderungen an das Personal. Daneben ist der vorhandene Fachkräftemangel für viele Unternehmen ein großes Problem, das mittels Qualifizierung gelöst werden soll. Die für die veränderten Bedingungen erforderliche Weiterbildung. kostet jedoch nicht nur Energie und Zeit, sondern eine solche Weiterbildung ist auch teuer. Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer sollten sich daher über das Qualifizierungschancengesetz informieren und Fördergelder beantragen.

Das Qualifizierungschancengesetz - was ist es, was beinhaltet es, wer kann es nutzen

Dieses Gesetz wurde von der Bundesregierung im September 2018 beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft. Das Gesetz dient den Unternehmen und den Mitarbeitern dazu, durch eine entsprechende Weiterbildung deren Fertigkeiten zu verbessern. Gerade die neuen Herausforderungen im Bereich des digitalen Wandels erfordern Kompetenz und Handlungsfähigkeit des einzelnen Mitarbeiters, um den veränderten Bedingungen am Arbeitsmarkt gerecht zu werden.

Mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes sollen die Bildungsstände von Personal in den Unternehmen verbessert werden. Dabei sollten die Mitarbeiter und Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens, der Vorbildung sowie des Alters. ihre Kompetenzen durch eine verbesserte berufliche Bildung zu erhöhen und somit sich dann bestmöglich auf die anstehenden Veränderungen im Bereich des digitalen Wandels vorzubereiten.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes werden solche Weiterbildungen zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit stärker gefördert. Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur ist auch im Bereich der Aufklärung und Beratung tätig, erarbeitet mit Arbeitgebern gemeinsam ein Förderpaket für die berufliche Bildung der Angestellten. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dann nach Antrag auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung. Einige Mitarbeitergruppen werden besonders gefördert und im Rahmen von Kurzarbeit, sind Weiterbildungen ebenfalls noch einmal ganz besonders förderfähig.

Durch dieses Gesetz erhalten die Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, an einer von der Bundesagentur für Arbeit als Bildungsanbieter geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, um dadurch dann ihre allgemeinen Berufschancen zu erhöhen. Entsprechend profitieren auch die Unternehmen von besser ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Dies Gesetz regelt welche Zielgruppen förderfähig sind und dass vor allem Bildungsangebote, die einen Berufsabschluss enthalten, besonders stark unterstützt werden, um die Zahl der Geringqualifizierten zu minimieren und dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Die Vorteile von qualifiziertem Personal

Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert und diese an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, profitiert das Unternehmen von zahlreichen Vorteilen. Dabei entwickeln sich die Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer auf der einen Seite fachlich weiter, aber auch auf der persönlichen Seite erfolgt hier eine Weiterentwicklung. Mehr Verantwortung stärkt das Selbstbewusstsein. Weiterbildungsangebote werden von Arbeitnehmern positiv wahrgenommen und sehr geschätzt. Dadurch steigt die Loyalität sowie die Motivation, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterhier das Gefühl erhalten, dass der Arbeitgeber sich für sie einsetzt.

Bereits in der Personalsuche, wirkt der Hinweis auf Schulungen als positives Argument und reizt Bewerber, sich um ausgeschriebene Stellen zu bemühen. Somit wird gerade in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels ein gutes Weiterbildungsangebot im Unternehmen auch zu einem Wettbewerbsfaktor und einem Merkmal, um sich von der Konkurrenz abzugrenzen. Gerade für die jüngeren Menschen wirken solche Stellenangebote attraktiv, die ein umfassendes Weiterbildungsangebot enthalten, denn sie wissen, dass ihnen die Erfahrung fehlt und sie noch viel lernen müssen.

Die Pandemie war tatsächlich ein Motor in Bezug auf berufliche Weiterbildungen. Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden mussten, haben mithilfe von Förderprogrammen ihre Mitarbeiter in Seminare entsandt, um die Zeit sinnvoll zu nutzen. Arbeitnehmer, die ihre Jobs aufgrund der Coronakrise verloren haben, konnten so zumindest ihre Chancen bei der Suche nach einem Job deutlich verbessern, wenn sie über ein aktuelles Fachwissen verfügen.

Qualifizierung fast zum Nulltarif möglich

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen gibt es neben dem Recht auf Beratung, die von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird, verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Weiterbildung nach diesem Gesetz erfolgen kann.

Dabei müssen eine solche Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger, der diese anbietet, zertifiziert sein. Die Weiterbildung muss einen Umfang von mehr als 160 Stunden umfassen. Durch die Weiterbildungsmaßnahe müssen Fähigkeiten und Kenntnisse erlernt werden, die über die arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Eine solche Weiterbildung soll für die Zukunft die Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer fit machen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung sollte mindestens 4 Jahre alt sein. Sollte eine solche Art der Ausbildung bereits vorher durchgeführt worden sein, so muss diese Weiterbildungsmaßnahme mindestens 4 Jahre vor einer erneuten Antragsstellung zurück liegen. Allerdings sind Ausnahmen in besonderen Fällen möglich.

Je nach der Größe des Unternehmens und persönlicher Voraussetzung des Mitarbeitenden können diese bis zu 100 Prozent Zuschüsse für die Weiterbildungskosten für ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer erhalten.

Wenn es weniger als 10 Beschäftigte im Unternehmen sind, werden die Weiterbildungskosten zu 100 Prozent und die Lohnfortzahlungskosten bis zu 75 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Bei Unternehmen von 10 bis 250 Beschäftigte werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten sowie der Lohnfortzahlung übernommen. Wenn es sich um Unternehmen mit mehr als 2.500 Beschäftige handelt, werden bis zu 15 Prozent der Weiterbildungskosten und der Lohnfortzahlung übernommen. Wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag vorhanden ist, können die Zuschüsse sich auf 20 Prozent sich erhöhen.

Das Gesetz soll natürlich auch für Bund und Länder Vorteile bringen. Gut qualifiziertes Personal ist weniger arbeitslos und meist nicht in Geringverdienerjobs tätig. Damit entfallen die Zahlungen von Arbeitslosengeld und ergänzenden Sozialleistungen. Selbst wenn staatlich geförderte Weiterbildungsmaßnahmen bei Angestellten langfristig dazu führen, dass diese sich selbstständig machen, werden Fachkräfte seltener zu Leistungsempfängern.

Förderung ohne den Arbeitgeber

Mitarbeiter haben mitunter den Wunsch nach Aufstiegsqualifizierungen oder berufsfremden Fortbildungen. Auch hier gibt es Möglichkeiten mittels des Qualifizierungschancengesetzes Fördergelder zu erhalten. Bei berufsfremden Fortbildungen, muss allerdings eine gute Begründung her. Denn reines Interesse für berufsfremde Themen würde den Fördertopf zum Fass ohne Boden machen.

Für Arbeitnehmer kommen als Fördermittel vor allem Aufstiegs BAföG oder Stipendium in Frage. Sie können aber auch den Bildungsurlaub nutzen, wenn es beispielsweise um kurze Bildungsangebote geht.

Aufstiegs Bafög war lange Zeit als Meister BAföG bekannt und  richtet sich Interessenten die nach einem erfolgreichen Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit einer Fortbildung weiterkommen möchten. Stipendien werden für Aufstiegsstudiengänge gewährt.

Die Weiterbildungsbereitschaft bei Arbeitnehmern ist sehr hoch. Gerade Kleinstunternehmen kennen jedoch nicht alle Chancen zur Förderung. Arbeitnehmer sollten sich daher nicht scheuen, ihre Chefs zu informieren, um ihren Weiterbildungswunsch erfüllt zu bekommen.