Mitarbeiter mit steuerfreien Geschenken motivieren

Mitarbeiter zu motivieren wird heute über ganz andere Stellschrauben bewerkstelligt als noch vor einigen Jahren. Während es früher vor allem die Arbeitsplatzsicherheit und die Verantwortung waren, die für die Arbeitnehmer besonders attraktiv waren, streben sie heute nach mehr. Sie wünschen sich Selbstverwirklichung, Selbstbestimmung und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem suchen sie nach finanzieller Sicherheit.

Zusätzliche Leistungen an Mitarbeiter

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit zusätzlichen Leistungen motivieren, die sie ihnen unentgeltlich oder vergünstigt gewähren, beispielsweise:

  • verbilligtes Essen in der Kantine
  • private Nutzung eines betrieblichen Telefons oder Handys
  • Kredite für Arbeitnehmer
  • Freistellung für private Weiterbildungsveranstaltungen (Bildungsurlaub)
  • private Nutzung eines Firmenfahrzeugs

All diese Möglichkeiten haben allerdings einen gravierenden Nachteil:
Nicht jeder Arbeitnehmer kann davon profitieren. Der eine Mitarbeiter hat Allergien und kann die Kantine deshalb nicht nutzen. Der nächste hat keinen Führerschein oder plant keine Weiterbildung. Der Motivationswert solcher Maßnahmen ist dann faktisch nicht vorhanden.

Flexible Lösungen mit einem hohen Motivationswert

Viele Arbeitnehmer lassen sich durch mehr Geld in ihrer Geldbörse motivieren. Lassen Arbeitgeber allerdings ihren Mitarbeitern direkte Geldgeschenke zukommen, so müssen diese voll als Arbeitslohn versteuert werden. Rein finanziell gesehen ist diese Methode daher weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber wirklich lohnenswert.

Einen höheren Motivationswert haben Leistungen an die Arbeitnehmer, von denen jeder einen Vorteil hat und die zugleich steuerneutral erfolgen können. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Sodexo Restaurant Pass. Besteht im Unternehmen keine Möglichkeit, eine Kantine einzurichten, kann der Arbeitgeber über dieses Angebot einen Zuschuss für die auswärtige Firmenverpflegung zahlen. Die Arbeitnehmer können damit bei über 35.000 Akzeptanzpartnern bezahlen und so bei großen Gastronomieketten ebenso wie bei kleinen Einzelbetrieben vergünstigt zu Mittag essen.

Bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter ist diese Leistung steuerfrei. Werden diese steuerfreien Sachbezüge nicht bereits durch andere Leistungen ausgeschöpft, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern somit rund 2 Euro pro Arbeitstag für ein vergünstigtes Mittagessen zur Verfügung stellen. Zugleich spart der Arbeitgeber dadurch aktiv Geld, denn bei der vollen Ausschöpfung der Sachbezüge bringt dies eine Steuerersparnis von rund 47 Euro pro Mitarbeiter und Monat.