Mindestlohn – welche Regeln gelten?

Voraussichtlich im Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ein weiteres Mal angehoben und im Zuge dessen auch die Endgeldgrenze für Minijobs angepasst. Bereits im Jahr 2015 wurde der Mindestlohn eingeführt – vor allem in den Jahren 2020 und 2021 bzw. durch die Covid-19-Pandemie sowie verschiedene Lockdowns hat die Relevanz und Brisanz sämtlicher Fragestellungen rund um das Thema Gehalt – so bspw. auch das Thema Kurzarbeit – stark zugenommen.

Mindestlohn und Kurzarbeit – seit 2020 besonders relevante Themen

Der Mindestlohn soll dazu dienen, jede Arbeitsleistung mit einem Minimum an Vergütung zu entlohnen. Anders beim Kurzarbeitergeld: Hier geht es nicht zwangsläufig um die konkrete Höhe des Stundenlohns, sondern vielmehr darum zu klären, wer die Gehaltsauszahlung sicherstellt, wenn ein Arbeitgeber diese aus bestimmten wirtschaftlichen Gründen nicht mehr leisten kann. Die Vergütung wird dann nicht mehr vollständig vom Arbeitgeber übernommen, sondern in zwei Teile aufgesplittet: Einen dieser Teile übernimmt weiterhin der Arbeitgeber, zusätzlich wird ein Entgeltersatz vom Staat zur Unterstützung ausgezahlt.

Wie schnell sich Einkünfte verändern können, hat sich vor allem in den Jahren 2020 und 2021 gezeigt: Durch Covid-19 bedingte Lockdowns kam es hier sehr häufig zu dazu, dass Betriebe auf Kurzarbeit umstellen oder (vorübergehend) vollständig schließen mussten. Gilt in diesem Fall noch der Mindestlohn? Nein, denn die Leistung von der Bundesagentur für Arbeit wird nicht für Arbeitsleistungen gewährt, sondern als Ersatz! Der Mindestlohn ist nur für jene Zeiträume fällig, in denen der Arbeitnehmer auch wirklich gearbeitet hat.

Anwendungsbereiche des Mindestlohngesetzes

Erfolg und Zufriedenheit im Beruf sind zwar nicht nur vom Verdienst abhängig, der gesetzliche Mindestlohn soll aber dazu beitragen, dass Arbeitsbedingungen fair bleiben und die Arbeitsleistung angemessen abgegolten wird. Dies ist auch für die Balance zwischen Arbeitskraft und Gesundheit bzw. die Work-Life-Balance entscheidend.

Dennoch gilt nicht für alle Gruppen von Mitarbeitenden der gesetzliche Mindestlohn, denn dieser wird nur jenen zugestanden, die unter den Arbeitnehmerbegriff im Sinne des Mindestlohngesetztes gefasst werden. Ausgeschlossen davon sind etwa Selbstständige, ehrenamtliche Tätige oder Auszubildene nach dem Berufsbildungsgesetz. Als positive Entwicklung kann allerdings der Umstand betrachtet werden, dass  auch Praktikanten Mindestlohn erhalten müssen, wenngleich hier noch immer weitreichende Ausnahmen bestehen, bspw. für freiwillige Praktika, die berufs- oder hochschulbegleitend absolviert werden oder für freiwillige Orientierungspraktika, die bis zu drei Monate andauern.

Anhebung des Mindestlohns – Was verändert sich für Minijobber?

Zum 1. Juli 2022 erhöhte sich der Mindestlohn in Deutschland auf 10,45 Euro pro Stunde, was – als positiven Nebeneffekt – viele Minijobber hinsichtlich der Dauer ihrer Arbeitseinsätze entlastete. Durch die weitere Steigerung des Mindestlohns ab dem 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro pro Stunde wird sich dies noch einmal verschärfen.

So haben sich die Arbeitsstunden für Minijobber mit dem ansteigenden Mindestlohn in Deutschland entwickelt:

  • Mindestlohn 9,82 (Beginn 2022 bis 30. Juni 2022) = 45,82 monatliche Arbeitsstunden
  • Mindestlohn 10,45 (Beginn 1. Juli 2022 bis 1. Oktober 2022) = 43,06 monatliche Arbeitsstunden
  • Mindestlohn 12,00 (Beginn Oktober 2022) = 37,5 monatliche Arbeitsstunden

Da ein Wegfall der Arbeitskapazität für Arbeitgeber aber einen erheblichen Nachteil hat, wird ab dem 1. Oktober 2022 die Geringfügigkeitsgrenze angehoben – sie steigt von 450,00 Euro auf 520,00 Euro. Dementsprechend müssen Arbeitgeber nicht mit allzu hohen Umstellungen rechnen.