Können Mitarbeiter einen Teil des Gehaltes in Kryptos bekommen?
Keine Steuern auf Kryptogewinne: Theoretisch auch in Deutschland möglich?

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Die Aussicht auf steuerfreie Gewinne begeistert Krypto-Anleger in Deutschland. Während in manchen Ländern komplette Steuerfreiheit herrscht, staunt man in Deutschland nicht schlecht, wenn man erfährt, dass auch hierzulande die Steuerlast nicht zwingend zuschlägt.
Wer die Spielregeln kennt und etwas Geduld mitbringt, kann legal Gewinne einstreichen, ohne dass der Fiskus die Hand aufhält. Daher interessieren sich auch immer mehr Mitarbeiter dafür, Teile ihres Lohns in Kryptos ausgezahlt zu bekommen.
Können Mitarbeiter einen Teil des Gehaltes in Kryptos bekommen?
Kryptowährungen lassen sich in Deutschland nicht einfach wie Euro als Gehalt auszahlen, da sie rechtlich kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Möglich ist lediglich eine Auszahlung unter engen Voraussetzungen als sogenannter Sachbezug. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die nicht den Kern des Arbeitsentgelts ersetzt.
Der pfändungsfreie Teil des Lohns muss weiterhin in Euro ausgezahlt werden, damit der Lebensunterhalt gesichert bleibt. Außerdem muss der Arbeitnehmer zustimmen und einen erkennbaren Vorteil aus dem Sachbezug ziehen, etwa durch Kursgewinne.
Mit vermögenswirksamen Leistungen hat das in diesem Fall übrigens nichts zu tun, da diese staatlich gefördert und gesetzlich genau geregelt sind. Eine Einbindung von Kryptowährungen ist hier bislang nicht vorgesehen.
Wie Deutschland Kryptowährungen steuerlich einordnet
Im deutschen Steuerrecht gelten Kryptowährungen nicht als Währung im klassischen Sinn und auch nicht als Wertpapier, sondern als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“. Damit landen sie automatisch in der Schublade der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz. Das bedeutet, wer Bitcoin, Ethereum oder andere Token im Privatvermögen hält und wieder verkauft, löst einen steuerlich relevanten Vorgang aus.
Doch damit endet die Einordnung nicht. Denn es gibt eine klare Trennlinie zwischen Gewinnen aus dem Verkauf und Einkünften, die direkt aus Krypto entstehen. Wer Rewards durch Staking erhält, über Lending Zinsen kassiert oder sich über einen Airdrop freut, muss diese Beträge zunächst als „sonstige Einkünfte“ verbuchen. Entscheidend ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Später, wenn diese Token erneut verkauft werden, greift erneut § 23. Diesmal mit den Anschaffungskosten, die beim Erhalt angesetzt wurden.
Jeder Verkauf, jeder Tausch und jede Zahlung mit Coins ist steuerlich gesehen eine Veräußerung. Sogar das Bezahlen der Pizza in Bitcoin führt dazu, dass steuerlich ein Verkauf erfasst wird.
Wer sich also fragt, welche Wallets für eine langfristige und saubere Dokumentation der Transaktionen sinnvoll sind, stößt schnell auf Vergleiche gängiger Anbieter. Ein Bitcoin Wallet Vergleich 2025 zeigt, wie unterschiedlich die Möglichkeiten sind, die eigenen Bestände sicher aufzubewahren und gleichzeitig steuerlich nachvollziehbar zu dokumentieren.
Hinzu kommt, dass bei exzessivem Handel auch die Schwelle zur gewerblichen Tätigkeit überschritten werden kann. Dann gelten völlig andere Spielregeln, samt Buchführungspflichten und Gewerbesteuer.
Die Haltefrist als Weg zur Steuerfreiheit
Der vielleicht größte Joker im deutschen Kryptorecht ist die einjährige Haltefrist, die bald kippen könnte. Wer seine Coins mindestens zwölf Monate im Wallet behält, darf die Gewinne aus einer Veräußerung steuerfrei einstreichen. Das gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns. Maßgeblich ist das Datum der Anschaffung und das Datum des Verkaufs oder Tauschs.
Spannend wird es, wenn man genauer hinsieht, denn jeder Tausch gegen eine andere Kryptowährung gilt ebenfalls als Verkauf. Damit beginnt für die neu erhaltenen Token die Jahresfrist von vorne. Ein Anleger, der Bitcoin in Ethereum tauscht, realisiert also zunächst einen steuerpflichtigen Vorgang, falls die Frist noch nicht abgelaufen war. Gleichzeitig startet für die ETH ein neuer Countdown.
Zusätzlich zur Jahresfrist existiert eine Freigrenze. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Bis 2023 lag die Grenze bei 600 Euro. Aber Vorsicht, denn wer diese Schwelle überschreitet, muss den kompletten Gewinn versteuern, nicht nur den Betrag über der Grenze.
Freibeträge, Steuersätze und Grenzen
Neben der einjährigen Haltefrist sind es die steuerlichen Grenzen, die darüber entscheiden, ob und wie stark Gewinne besteuert werden. Der § 23-Freibetrag von 1.000 Euro wirkt wie ein kleiner Puffer, den besonders Kleinanleger zu schätzen wissen. Sobald der Gewinn diesen Betrag übersteigt, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Wer innerhalb der Jahresfrist Gewinne realisiert, zahlt seinen persönlichen Einkommensteuersatz. Der reicht von rund 14 Prozent bis hin zu 42 Prozent im Spitzensteuersatz. Ab einem sehr hohen Einkommen greift zusätzlich die sogenannte Reichensteuer mit 45 Prozent. Obendrauf kommt häufig noch der Solidaritätszuschlag.
Nicht jeder Coin-Gewinn ist gleich
Wer glaubt, dass alle Krypto-Gewinne gleich behandelt werden, irrt. Gerade Sonderfälle haben es in sich. Beim Staking und Lending gilt, dass die erhaltenen Token zum Zeitpunkt des Zuflusses mit ihrem Marktwert steuerpflichtig sind.
Später, wenn diese Token verkauft werden, gelten sie als angeschafft zum damaligen Wert. So kann eine doppelte Steuerbelastung entstehen, wenn der Kurs zwischenzeitlich weiter steigt.
Airdrops sind ein Kapitel für sich. Werden Token ohne Gegenleistung ausgeschüttet, kann es sein, dass zunächst keine Besteuerung erfolgt. Sobald diese jedoch verkauft werden, handelt es sich wieder um ein Veräußerungsgeschäft. Anders sieht es aus, wenn für den Airdrop eine Leistung erbracht wurde, etwa die Teilnahme an Marketingaktionen. Dann wird der Wert der erhaltenen Token direkt als Einkommen besteuert.
Hard Forks stellen eine ähnliche Grauzone dar. Entsteht durch eine Abspaltung einer Blockchain ein neuer Coin, gilt er als zusätzliche Einheit. Die Anschaffungskosten werden aufgeteilt. Bei späterem Verkauf greift § 23 EStG.
Deutschland im internationalen Vergleich
Deutschland sticht in Europa besonders hervor, weil private Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen nach einer Haltefrist von zwölf Monaten komplett steuerfrei sind – ein Privileg, das nicht jedem Land zusteht. Portugal hat lange als Krypto-Steueroase gegolten, doch seit 2023 gelten neue Regeln. Gewinne aus Kryptowährungen, die weniger als ein Jahr gehalten werden, unterliegen einem pauschalen Kapitalertragsteuersatz.
Wer Coins jedoch länger als ein Jahr behält, bleibt weiterhin steuerfrei. Für langfristige Anleger bleibt das Land also attraktiv, auch wenn die pauschale Befreiung für alle Transaktionen Geschichte ist.
El Salvador war eines der ersten Länder, das Bitcoin als offizielles Zahlungsmittel eingeführt hat. Die ursprüngliche Verpflichtung für Unternehmen, Bitcoin zu akzeptieren, wurde allerdings wieder gestrichen und auch die Möglichkeit, Steuern in Bitcoin zu zahlen, ist abgeschafft. Dennoch zählt das Land weiterhin zu den wenigen Staaten, in denen Kapitalgewinne aus Kryptowährungen faktisch steuerfrei bleiben.
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich als Magnet für Krypto-Enthusiasten etabliert, da Gewinne dort nahezu vollständig steuerfrei sind. Hinzu kommen klassische Steuerparadiese wie die Cayman-Inseln, wo Einkommens- und Kapitalertragsteuern grundsätzlich nicht erhoben werden, was selbstverständlich auch Kryptogewinne einschließt.
Neue Entwicklungen im Blick behalten
Das Bundesministerium der Finanzen hat im März 2025 ein neues Schreiben veröffentlicht, das viele offene Fragen geklärt hat. Besonders relevant ist die Bestätigung, dass Staking und Lending nicht zu einer Verlängerung der Haltefrist führen. Die einjährige Frist bleibt bestehen, was Anlegern mehr Rechtssicherheit gibt.
Darüber hinaus präzisiert das Schreiben die Behandlung von Airdrops und Hard Forks, definiert Bewertungsmaßstäbe für den Zuflusszeitpunkt und erhöht die Anforderungen an die Dokumentation. Steuerpflichtige müssen ihre Transaktionen nachvollziehbar und konsistent dokumentieren oder dem Steuerberater melden. Dazu gehören Börsenberichte, Wallet-Auszüge und oft auch Block-Explorer-Nachweise.
Mit Chancen und Risiken
Am Ende steht eine ambivalente Bilanz. Einerseits bietet Deutschland die Möglichkeit, mit etwas Geduld vollkommen steuerfreie Kryptogewinne zu realisieren. Wer Coins länger als ein Jahr hält, kann ohne Abzug verkaufen. Hinzu kommt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr, die kleinere Gewinne schützt.
Andererseits lauern zahlreiche Fallstricke. Jede Transaktion kann die Haltefrist neu starten, kleine Einkünfte durch Staking oder Airdrops können unbemerkt steuerpflichtig werden und schon ein Einkauf mit Bitcoin gilt als steuerlicher Verkauf. Ohne lückenlose Dokumentation drohen Diskussionen mit dem Finanzamt.