Das Präventionsgesetz stärkt die betriebliche Gesundheitsförderung

Eine Chance für Beschäftigte und Unternehmen

Ständige Erreichbarkeit, zunehmende Arbeitsdichte, Fachkräftemangel und krankheitsbedingte Fehlzeiten: Veränderte Arbeitsbedingungen und der demografische Wandel stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Betriebliche Gesundheitsförderung bietet eine echte Chance, diesen Anforderungen aktiv zu begegnen. 

Deshalb ist es richtig, dass wir mit dem im Sommer 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Betrieblichen Gesundheitsförderung gelegt haben. Ziel des Gesetzes ist es, Krankheiten zu verhindern, bevor sie entstehen. Wir stärken die Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland nachhaltig, dabei setzen wir direkt im Lebensumfeld an – in der Kita, der Schule, im Pflegeheim und am Arbeitsplatz. 

Gerade am Arbeitsplatz werden auch diejenigen erreicht, die sich im Alltag weniger mit ihrer eigenen Gesundheit beschäftigen. Dazu werden die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen für Betriebliche Gesundheitsförderung künftig mehr als verdoppelt. 

Das Präventionsgesetz sieht vor, die Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung zu verbessern und damit insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Organisation und Durchführung betrieblicher Prävention zu erleichtern. Hierfür wird die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Unfallversicherungen mit betriebsnahen Organisationen wie Industrie- und Handelskammern gestärkt. Künftig bieten Krankenkassen den Unternehmen in gemeinsamen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen. 

Gleichzeitig wird die Betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz verzahnt, denn hier lassen sich viele Synergieeffekte erzielen. Betriebsärzte nehmen im Unternehmen eine wichtige Schnittstelle zwischen Gesundheitsförderung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ein und genießen oft auch das Vertrauen der Beschäftigten. Um die Kompetenzen der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit stärker zu nutzen, werden sie zukünftig bei der Konzeption und Durchführung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Betrieb stets beteiligt. 

Außerdem können Betriebsärzte künftig wie Vertragsärzte allgemeine Schutzimpfungen durchführen. Darüber hinaus werden die Krankenkassen ermächtigt, mit den Betriebsärzten Verträge über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen zu schließen. So ermöglicht das Präventionsgesetz den erwerbstätigen Versicherten einen einfacheren Zugang zu Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen.

Damit die Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung auch langfristig greifen, müssen individuelle und ganzheitliche Konzepte gemeinsam mit den Beschäftigten, ihren gesetzlichen Vertretungen und allen internen und externen Verantwortlichen entwickelt und umgesetzt werden. Die Unternehmer müssen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter im Blick haben. Dies zahlt sich für die Beschäftigten wie auch für die Betriebe gleichermaßen aus. Gesunde, motivierte und leistungsfähige Beschäftigte sind nicht nur ein Wert an sich, sondern auch das Fundament eines jeden Unternehmens.

Ingrid Fischbach - Parlamentarische Staatssekretärin, Bundesgesundheitsministerium