Das müssen Arbeitgeber bei der systematischen Zeiterfassung beachten

In Deutschland und vielen weiteren europäischen Nationen häufen Arbeitnehmer Überstunden und Überstunden an. Da diese in vielen Fällen unbezahlt bleiben, ist der europäische Gesetzgeber eingeschritten. Zum Schutz der Arbeitnehmer hat nach dem aktuellen Urteil des EuGH jedes Unternehmen eine systematische Zeiterfassung umzusetzen. Moderne Lösungen zur Arbeitszeiterfassung werden vom Gesetzgeber bewusst zugelassen, beispielsweise um digital die mobile Zeiterfassung in modernen Arbeitsverhältnissen zu ermöglichen.

Weshalb überhaupt der Vorstoß zur Zeiterfassung?

Mit seinem Urteil gab das EuGH einer spanischen Gewerkschaft Recht, die Interessen Tausender Arbeitnehmer des Landes vertraten. In diversen Branchen von der industriellen Produktion bis zur Gastronomie hat sich der Aufbau von Überstunden etabliert, der aus mehreren Gründen nicht mit den Rechten der Arbeitnehmer in den europäischen Nationen vereinbar sind.

Zum einen bleiben viele der aufgebauten Überstunden unbezahlt und werden im schlimmsten Fall einfach gestrichen, also nicht durch freie Tage oder anderweitig kompensiert. Zum anderen verstößt der Standard in vielen Unternehmen gegen die gesetzlichen Vorschriften der EU, die maximale Arbeitszeiten pro Woche und umfassende Ruhezeiten für Arbeitnehmer in der Europäischen Union einräumt.

Um dem unkontrollierten Aufbau von Überstunden endlich ein Ende zu setzen, soll die systematische Zeiterfassung die Lösung ein. Für einzelne Firmen ist das Urteil eher eine Belastung, gerade für Start-Ups und kleine Unternehmen ist mit der Arbeitszeiterfassung ein größerer Aufwand verbunden. Mit der richtigen Software, beispielsweise der Zeiterfassung als App, lässt sich die gesetzliche Vorschrift jedoch stressfrei und ohne größere Unkosten umsetzen.

Zeitgemäße Technik ersetzt klassische Stechuhr

Mit dem Urteil des EuGH muss keine Firma fürchten, wieder Stechuhren im Eingang des Betriebs aufzustellen. Der Gesetzgeber räumt Unternehmen bewusst einen Gestaltungsspielraum ein, wie sie die Neuregelung modern umsetzen. Auch wenn es nicht explizit im Urteil steht, ist hiermit vor allem der Einsatz digitaler Lösungen und der passenden Software gemeint. Die Zeiterfassung lässt sich bequem über die firmeninterne Software sowie Smartphones und Tablets der Mitarbeiter regeln.

Verschiedene Entwickler und Programme stellen nicht erst seit dem Urteil starke Lösungen bereit, die Funktionalität geht oft über die reine Arbeitszeiterfassung hinaus. So sorgen Anwendungen wie die Arbeitszeiterfassung mit edtime für eine durchdachte Lösung für die mobile Zeiterfassung, schließlich müssen auch Mitarbeiter im Außendienst oder auf Geschäftsreisen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Apps und Programme dieser Art lassen sich auch zur strategischen Planung der Arbeitszeiten nutzen, um größere Aufgaben und Projekte besser im Team zu verteilen. Im Idealfall fördert das Urteil des EuGH sogar die Optimierung der Arbeitsprozesse, mit denen sich Firmen sonst nicht befasst hätten.

Personal aufklären und dessen Rechte wahren

Ein fachlich erprobter Umgang mit dem Personal ist bei der Umsetzung der gesetzlichen Auflage wichtig. Zum einen sollten Geschäftsführer Ihren Mitarbeitern klarmachen, dass mit der Umsetzung ihre Rechte gestärkt werden. Es geht nicht darum, als Arbeitgeber eine größere Kontrolle über die Arbeitszeiten zu erhalten, sondern den vom Gesetzgeber eingeforderten Schutz adäquat umzusetzen. Im nächsten Schritt gilt es, anhand der erfassten Zeiten die richtigen Schritte zu ziehen und aktiv gegen den Überstundenaufbau vorzugehen.