Mitglieder im Betriebsrat! Die Förderungspflichten des Arbeitgebers

Münster, November 2012 - Zwischen der Erfüllung beruflicher Pflichten und dem Wahrnehmen aller Aufgaben im Betriebsrat bleibt oft nicht viel Zeit zur Informationsbeschaffung. Spezielle Seminare für Betriebsratsvorsitzende vermitteln neben fundiertem Basiswissen auch wichtige Fakten bezüglich Freistellung von arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und den Förderungspflichten des Arbeitgebers. Regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sind ein wichtiger Aspekt, um die Qualität der Tätigkeit im Betriebsrat sicherzustellen.

Das Recht auf Freistellung

Auch Betriebsräte sind als Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitsverträge zu erfüllen und ihren Beruf bestmöglich auszuüben. Doch oft kollidieren diese Verpflichtungen mit den Aufgaben, die im Betriebsrat zu erledigen sind. Eine Freistellung aus konkretem Anlass ist nicht nur möglich, Sie haben als Betriebsratsmitglied auch das Recht dazu. Grundsätzlich gilt, dass die Wahrung der Betriebsratsaufgaben höher gewichtet werden als berufliche Belange. Der Anspruch auf Freistellung entsteht immer dann, wenn sie erforderlich ist, um die Betriebsratstätigkeit ordnungsgemäß auszuführen.

Die Ad hoc Freistellung:

Wenn Sie zum Beispiel Sitzungen, Vorbereitungen für Versammlungen, Sprechstunden mit dem Betriebsrat oder Besprechungen mit dem Arbeitgeber durchführen, besteht das Recht auf Arbeitsfreistellung. Aber auch Besprechungen mit Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten bzw. der Gewerbeaufsicht zählen ausnahmslos dazu. Ebenfalls freizustellen sind Sie, wenn Sie auswärtige Betriebsstätten besuchen oder sich an einem Beschlussverfahren beteiligen. Natürlich gibt es viele weitere Gründe zur Freistellung, die hier nicht extra aufgelistet sind.

Wichtig ist, sich rechtzeitig bei einem Vorgesetzten abzumelden. Dazu muss lediglich der Ort und die voraussichtliche Dauer der Tätigkeit angegeben werden, nicht jedoch der Inhalt von Sitzungen. Nach Beendigung der Aufgabe muss sich der Betriebsratsvorsitzende beim Arbeitgeber zurückmelden. Obwohl die Aufgaben ehrenamtlich ausgeübt werden, haben Sie bei Freistellung Anspruch auf das reguläre Gehalt. Alle Bestimmungen zum Lohnminderungsverbot und viele weitere relevante Informationen erfahren Sie in einem Seminar für Betriebsratsvorsitzende.

Die dauerhafte Freistellung:

In großen Betrieben ist es üblich, dass Betriebsräte während ihrer Amtszeit von der vertraglichen Leistungspflicht befreit sind. Die Anzahl der freigestellten Mitglieder richtet sich nach der Mitarbeiterzahl des Betriebes. Freigestellte Betriebsräte unterliegen zwar nicht mehr dem Direktionsrecht, müssen sich aber an die betriebsüblichen Arbeitszeiten halten und in der Firma erreichbar sein.

Ihr Recht auf Schulungen und Seminare

Die Teilnahme an Schulungen ist für Betriebsräte erforderlich, damit sie ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommen können. Daraus ergibt sich eine Schulungspflicht - diese nicht zu erfüllen, würde unter Umständen sogar als grobe Pflichtverletzung angesehen werden. Eine Schulung wird als erforderlich betrachtet, wenn das vermittelte Wissen direkt mit den gesetzlichen Betriebsrats-Aufgaben in Zusammenhang steht. Der Inhalt muss sicherstellen, dass der Betriebsrat alle Aufgaben fachgerecht erfüllen kann.

Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, die geplante BR-Fortbildung für Vorsitzende und Stellvertreter ist nicht zwingend erforderlich, kann er die Einigungsstelle anrufen, um den Sachverhalt zu klären. Eine ausdrückliche Genehmigung muss nach geltendem Recht nicht eingeholt werden, um Fortbildungsmaßnahmen zu ergreifen. Ist eine Veranstaltung erforderlich, so hat der Arbeitgeber die anfallenden Kosten zu übernehmen. Das beinhaltet die Seminargebühren, Reise- und Übernachtungskosten, jedoch nicht Kosten der persönlichen Lebensführung.

Karriere trotz Amt - die Förderungspflichten des Arbeitgebers

Oft scheint der Mehraufwand, der durch die Tätigkeit im Betriebsrat entsteht, der eigenen Karriere im Weg zu stehen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt vollen Einsatz und im besten Falle eine enorme Begeisterung. Aber auch Betriebsräte sind Arbeitnehmer. Deshalb dürfen ihnen durch dieses Amt weder Vor- noch Nachteile entstehen, sei es finanziell oder in beruflicher Hinsicht. Da die Arbeit im Betriebsrat ehrenamtlich ist, sind weder Lohnminderungen noch besondere finanzielle Zuwendungen gestattet, die in direktem Zusammenhang mit der Ausübung dieser Tätigkeit stehen. Eine verdiente Beförderung darf durch den Arbeitgeber ebenfalls nicht verhindert werden. Wenn Sie bei Beförderungen übergangen wurden und den Grund dafür in Ihrem Amt vermuten, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Arbeitsgericht zu wenden.