Wettbewerbsverbot

engl.: competition clause

Beim Wettbewerbsverbot (synonym: Konkurrenzklausel) handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Freiheit bez. der Ausübung von Arbeitstätigkeiten beschränkt wird. Der Arbeitnehmer darf demnach - innerhalb der vertraglich gesetzten Grenzen - nicht für einen Konkurrenten des vorherigen Arbeitgebers tätig werden. Die Vereinbarung ist aber nur dann gültig, wenn die Beschränkung nach Zeit (max. zwei Jahre), Ort und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch die eine unbillige Erschwerung des Fortkommens ausgeschlossen wird. Ein finanzieller Ausgleich ist unabdingbar.