Personalkostenplanung

auch: Personalkosten Budgetierung

engl.: budgeting of personnel costs

Die Personalkostenplanung hat im Rahmen der Personalplanung eine überragende Bedeutung. Personalkosten umfassen alle Leistungen des Unternehmens, die den Mitarbeitern direkt oder indirekt, geldlich oder geldwert gewährt werden.

Personalkosten werden auch als Arbeitskosten bezeichnet und setzen sich aus dem Entgelt und weiteren Leistungen zusammen, z. B. Pflichtbeiträgen zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfallversicherung. Dementsprechend sind zu unterscheiden:

  • Personalbasiskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistungserstellung stehen.
  • Personalzusatzkosten, die über die Personalbasiskosten hinausgehen. Für ihre Gewährung sind gesetzliche Vorschriften und tarifliche Regelungen maßgeblich. Sie werden aber auch freiwillig von Unternehmen gewährt.

Bei industriellen Unternehmen betragen die Personalkosten etwa 20 % bis 40 % der Gesamtkosten . Im internationalen Vergleich lag Deutschland (West) im Jahr 2006 in der Höhe der industriellen Personalkosten an dritter Stelle (33,59 €/Std.), in Deutschland (Ost) an 17. Stelle (19.76 €/Std.).

Die Planung der Personalkosten muss deshalb sehr sorgfältig vorgenommen werden. Sie erfolgt auf der Grundlage:

  • Des zukünftigen Pesonalbestandes
  • Der erwarteten Lohnentwicklung

Das Ergebnis der Personalkostenplanung ist häufig die Festlegung eines Personalkostenbudgets, das ein Gesamtbudget sein oder aus mehreren Teilbudgets für die einzelnen personalwirtschaftlichen Funktionen bestehen kann.