Personalhandbuch

Die Personalarbeit ist ein komplexer Aufgabenbereich, der insbesondere dann um so schwerer überschaubar ist, je größer die Unternehmen sind und je mehr dezentralisierte Bereiche sie umfassen. Es ist nicht nur aus Gründen der Motivation der Mitarbeiter, sondern auch aus rechtlichen Erwägungen erforderlich, ein einheitlich geschlossenes Personalkonzept im Unternehmen verfügbar zu haben.

Das Personalhandbuch dient der Dokumentation dieses Konzeptes, das sich z. B. auf die Personalpolitik, die Personalabteilung, Anstellungsbedingungen, Personalbeschaffung, Personalentlohnung, Personalcontrolling und Soziales bezieht. Seine Aufgaben sind:

  • Betriebsinterne Richtlinien und Regelungen, die das Personal betreffen, übersichtlich zu dokumentieren.
  • Den Handlungsspielraum der Personalabteilung abzugrenzen, der z. B. durch rechtliche Bestimmungen und Unternehmensentscheidungen eingeschränkt wird.
  • Eine Arbeitsanweisung für die in der Personalabteilung tätigen Mitarbeiter zu sein.
  • Eine Entscheidungsgrundlage für die Personalabteilung bzw. Revisionsbasis darzustellen.
  • Informationen über die Organisationskultur des Unternehmens zu vermitteln.

Das Personalhandbuch sollte benutzerfreundlich aufgebaut und gestaltet sein, d. h. es empfiehlt sich eine überschaubare, systematische Gliederung sowie eine knappe, klare Gestaltung des Textes. Sein Umfang sollte begrenzt sein.