Ertragsbeteiligung

Mit Ertragsbeteiligungen als eine Form der Erfolgsbeteiligung wird versucht zu verdeutlichen, dass eine kostensparende Produktion allein nicht ausreicht, um einen Betrieb zu erhalten. V a. die Erfolge auf den Absatzmärkten werden honoriert. Differenziert wird je nach Beteiligungsbasis in:

  • Bei der Umsatzbeteiligung wird die Erreichung i. d. R. vorgegebener Umsatzziele bzw. eine Umsatzsteigerung einer Betriebseinheit als Maßstab für den Erfolg herangezogen. Diese Beteiligungsform ist speziell für Mitarbeiter des Absatzbereiches und/oder für das Management geeignet, soweit sie unmittelbar Einfluss auf den Umsatz ausüben. Mögliche Änderungen der Marktgegebenheiten wie auch Produktverbesserungen erschweren allerdings eine exakte Zurechnung der erfolgswirksamen Aktivitäten. Problematisch ist auch, dass Umsatzdenken ohne Rücksicht auf die Kostenentwicklung gefördert wird.
  • Bei der Rohertragsbeteiligung geht man vom Umsatz abzüglich Materialeinsatz und außerordentlicher Erträge als Beteiligungsbasis aus. Oft wird eine sog. Lohnkonstante (durchschnittlicher Lohnanteil vergangener Perioden am Rohertrag) verwendet. Steigt nun der Rohertrag überproportional zur Lohnkonstante, so wird der Differenzbetrag als Erfolgsbeteiligung entweder voll (Proportional- Lohnsystem) oder z. T. (-> Scanlon-Plan) an die beteiligten Mitarbeiter ausgezahlt. Als problematisch erweisen sich solche Beteiligungsformen bei Veränderung der Produktionstechnik, beim Übergang von Eigenfertigung auf Fremdbezug und dadurch, dass andere Aufwandsgrößen vernachlässigt werden. Wenn dagegen keine technischen Rationalisierungen anstehen (z. B. in Dienstleistungsbetrieben und vollautomatisierten Betrieben), sind sie anwendbar.
  • Bei der Nettoertragsbeteiligung dient prinzipiell die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand als Beteiligungsbasis. Ein positiver Saldo, ein Nettoertragszuwachs oder eine günstigere Verhältnisziffer führt dann zu einer Erfolgsbeteiligung.
  • Mit der Wertschöpfungsbeteiligung werden die Mitarbeiter an der Wertschöpfung ihres Betriebes beteiligt. Ihre Bewertung bereitet in der Wirtschaftspraxis oft Probleme, weshalb meistens auf einen vereinfachten Berechnungsmodus zurückgegriffen wird. Eine solche vereinfachte Beteiligungsbasis ist die Differenz zwischen Rohertrag und Fremdleistung. Als Beteiligungsbasis der Arbeitnehmerschaft dient die Wertschöpfung nach Abzug eines i. d. R. festen Anteils (-> Rucker-Plan), der bereits gezahlten Löhne und der gesetzlichen und freiwilligen (der sog. Lohnkonstante) Sozialaufwendungen.