Bildungskontrolle

engl.: controlling of training

Die Kontrolle der Personalbildung als Investition des Unternehmens ist unerlässlich. Zu unterscheiden sind:

  • Die ökonomische Kontrolle, die eine quantitative Kontrolle ist, der Kosten und Erträge zu Grunde liegen. Während sich die Kosten von Bildungsmaßnahmen relativ einfach ermitteln lassen, sind die Erträge - und damit der Wert - dieser Maßnahmen im Sinne des erzielten Nutzens nur sehr schwer feststellbar. Es gibt:

    • Eine Kostenkontrolle, mit der ergründet werden soll, inwieweit die Personalbildung dem Wirtschaftlichkeitsprinzip genügt. Dies geschieht durch den Vergleich von Sollkosten und Istkosten.
    • Eine Rentabilitätskontrolle, die in folgender Weise möglich ist:

      Rentabilität = ((Wert der Bildungsmaßnahme - Entstandene Kosten) / Entstandene Kosten) * 100

  • Die Erfolgskontrolle mit der herausgefunden werden soll, inwieweit die Bildungsmaßnahme ihren Zweck erfüllt hat. Sie ist eine qualitative Kontrolle und ähnlich schwierig wie die ökonomische Kontrolle. Es gibt:

    • Die Lernerfolgskontrolle, die auf der Grundlage der vorgegebenen Lernziele erfolgt. Sie kann im Verlaufe oder zu Ende der Bildungsmaßnahme in Form von Befragungen, Prüfungen oder Tests geschehen
    • Die Anwendungserfolgskontrolle, bei der überprüft wird, inwieweit es gelungen ist, die durch die Bildungsmaßnahme vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten für die auszuführende Arbeitsaufgabe nutzbar zu machen, z. B. mithilfe von Befragungen, Beobachtungen am Arbeitsplatz und Personalbeurteilungen.