Beurteilungskriterien

engl.: appraisal/rating criteria

Beurteilungskriterien werden im Rahmen von Beurteilungsprozessen wie bspw. bei der Personalauswahl (z. B. Fremdsprachenkenntnisse), der Personalbeurteilung (z. B. Erfüllung einer bestimmten Aufgabe), der Evaluierung von Maßnahmen der Fortbildung (z. B. Veränderung des Verhaltens) u. Ä. aus einer Vielzahl prinzipiell zur Verfügung stehender Merkmale bzw. Variablen ausgewählt. Ohne Kriterien ist eine Beurteilung nicht durchführbar. Es handelt sich dabei um gezielt normativ gesetzte Variablen. Mit ihnen ist die Annahme verbunden, dass sie geeignet sind, das entsprechende Objekt strukturgenau und inhaltlich treffend zu erfassen. Diese Kriterien sind zudem als Aufmerksamkeitsregeln zu verstehen, die Wahrnehmungsprozesse (Wahrnehmung, Kognition) der Beurteiler selektiv strukturieren und eine Informationsüberlastung verhindern helfen (sollen). Kriterien sind nicht Selbstzweck. Es ist daher jeweils vorab zu klären, welchen Anforderungen (-> Anforderungskriterien) die Beurteilungskriterien genügen müssen. Diese sind dann entsprechend umzusetzen. Es ergibt sich zudem spätestens am Ende der Beurteilungsperiode die Frage, ob und inwieweit die Wahl und v. a. die Anwendung der Anforderungskriterien sich auf die Ergebnisse der jeweiligen Beurteilung auswirkt.