Betriebliches Vorschlagswesen

auch: kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

engl.: employee suggestion system, suggestion scheme, company suggestion plan

Das betriebliche Vorschlagwesen ist eine Institution der organisierten Bewertung und Belohnung von Verbesserungsvorschlägen der Arbeitnehmer. Es dient dem Ziel, die Leistungen des Unternehmens ständig zu verbessern, indem möglichst viele Mitarbeiter im Unternehmen Ideen äußern, mitdenken und verantwortlich handeln. Es wird auch vom kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) gesprochen.

Verbesserungsvorschläge sind freiwillige Mitarbeiterleistungen, die über deren Aufgabenbereiche hinausgehen und zur Weiterentwicklung eines bestehenden Zustandes im Unternehmen führen. Sie haben im Gegensatz zu den schutzfähigen Erfindungen nur innerbetriebliches Gewicht. Das heißt aber nicht, dass sie von untergeordneter Bedeutung sind. Bei Verbesserungsvorschlägen, die den Arbeitgeber eine monopolartige Stellung erwerben lassen, ist dieser gemäß § 20 Abs. 1, 9 ArbNErfG verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu gewähren, die einer Erfindungsvergütung entspricht. Als Verbesserungsvorschläge gelten verwertbare Ideen zur:

  • Steuerung des Betriebsablaufes
  • Vereinfachung von Arbeitsmethoden und Arbeitsverfahren
  • Gestaltung der Produkte
  • Einsparung von Material und Arbeitszeit
  • Verhütung von Unfällen.

Für die Bewertung von Verbesserungsvorschlägen gibt es i. d. R. eine Kommission für das Vorschlagswesen, die paritätisch besetzt ist, d. h. zu gleichen Anteilen aus Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmervertretern besteht.

Die Grundsätze der Vergütung und des Verfahrens für das Vorschlagswesen sind oft in Tarifverträgen geregelt. Ist das nicht der Fall, empfiehlt sich der Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG).