Wie verhalte ich mich im HR bei Lohnfortzahlungsbetrug

                                    

Viele halten die Krankmeldung eines Arbeitnehmers, der seine Krankheit nur vortäuscht, für ein Kavaliersdelikt. Doch wenn jemand nur simuliert, um nicht arbeiten zu müssen, ist dies eine Straftat und gilt als Lohnfortzahlungsbetrug.

Den Lohnfortzahlungsbetrug beweisen

Wenn ein Mitarbeiter sich krankmeldet, obwohl er eigentlich gesund ist, dann hat der Arbeitgeber das Recht ihn fristlos zu kündigen. Allerdings muss der Arbeitgeber ihm den Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen. Hier können Sie ein Fallbeispiel aus der Praxis nachlesen, bei dem der Verdacht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hatte, bewiesen werden konnte.

Der Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Vor allem sollten Sie darauf achten, dass die Maßnahmen, die Sie in die Wege leiten, um den Mitarbeiter zu überführen, Beweise liefern, die auch vor Gericht standhalten. Denn unrechtmäßig erworbene Beweise dürfen Sie vor Gericht nicht verwenden.

Einen interessanten Artikel über Lohnfortzahlungsbetrug, in welchem auch auf einige Gerichtsurteile zu diesem Thema eingegangen wird, finden Sie hier.

Mitarbeiterüberwachung

Nur wenn ein Arbeitgeber einen konkreten, berechtigten Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht, darf er ihn überwachen lassen und seine Daten an eine Detektei weitergeben. Die Überwachung von Mitarbeitern ist nur erlaubt, wenn sie dem Schutz des Eigentums des Arbeitgebers dient, wie dies im Fall von Lohnfortzahlungsbetrug gegeben ist.

Wenn dem Grund der Überwachung kein schutzwürdiges Interesse des Auftraggebers zugrunde liegt, dann wird die Überwachung von Mitarbeitern als ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht betrachtet und somit als unzulässig erklärt.

Manchmal ist es nicht klar, ob der Verdacht gegenüber einem Mitarbeiter stichhaltig genug ist, um ihn observieren zu lassen. In diesem Fall ist es sinnvoll, einen guten Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Denn wenn Sie einen Mitarbeiter ohne stichhaltigen Grund observieren lassen, kann dieser Sie auf Schadensersatz verklagen. 

Eine Detektei engagieren

Um Beweise für den Lohnfortzahlungsbetrug des Arbeitnehmers zu erhalten, ist es sinnvoll eine seriöse Detektei, die Erfahrung auf diesem Gebiet vorweisen kann, zu engagieren. Der Vorteil von erfahrenen Detektiven ist, dass sie wissen welche Art von Überwachung erlaubt ist und welche nicht. Außerdem haben sie genaue Kenntnisse darüber, welche Beweise ihr Mandant gegebenenfalls vor Gericht verwenden kann. Seriöse Ermittler haben das nötige Knowhow und wissen, bei welchen Gelegenheiten sie eine Person observieren dürfen und wann sie die Observierung beenden sollten. Sie haben Erfahrung darin, die nötigen Beweise für den Lohnfortzahlungsbetrug des Mitarbeiters heranzuschaffen, ohne dessen Persönlichkeitsrechte zu verletzten.