hier werben
mediaintown
Adobe Systems GmbH

Psychologischer Vertrag

engl. psychological contract

Insbesondere beim Eintritt in eine Unternehmung (→ Personaleinführung) wird neben dem Arbeitsvertrag implizit ein sog. psychologischer Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Mit ihm werden alle gegenseitigen Erwartungen und Ansprüche beider Seiten - aufgrund der wahrgenommenen Informationen während des Personalauswahlprozesses (→ Personalauswahl) - für die Zeit der Beschäftigung "geregelt" (→ Anreiz-Beitrags-Theorie). Der Vertrag ist aber keineswegs statisch, sondern er unterliegt dynamischen Veränderungen. Die "Verletzung" des psychologischen Vertrages ist zwar nicht justiziabel, sie kann aber durch entsprechende Verhaltenskonsequenzen ökonomische Wirkungen nach sich ziehen (bspw. Stille Kündigung, Mobbing, Personalfreisetzung).

Quelle

Becker, Fred G.: Lexikon des Personalmanagements. Über 1000 Begriffe zu Instrumenten, Methoden und rechtlichen Grundlagen betrieblicher Personalarbeit. 2. Aufl. DTV-Beck 2002.

Literatur

Weiterbildung

10000 Seminare/Kurse von über 200 Anbietern. In Zusammenarbeit mit Springest