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Personalfreistellung

auch: Personalfreisetzung, Personalentlassung, Personalaustritt, Personalabbau
engl. reduction in staff, termination

Die Personalfreistellung umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine personelle Überdeckung in qualitativer, quantitativer, örtlicher und zeitlicher Hinsicht abgebaut wird. Es wird - teils mit anderem Inhalt - auch von Personalfreisetzung, Personalanpassung, Personalentlassung, Personalaustritt, Personalabbau und Personalveränderung gesprochen. Zu unterscheiden sind:

Interne Personalfreistellung

  • Zeitliche Anpassung
    • Abbau von Mehrarbeit
    • Kurzarbeit
    • Gestaltung des Urlaubs
    • Schaffung von Teilzeitstellen
    • Arbeitszeitverkürzung
    • Arbeitszeitflexibilisierung
  • Örtliche Anpassung
    • Versetzung
    • Umsetzung
  • Qualitative Anpassung
    • Fortbildung/Umschulung
    • Beschäftigungspläne
    • Beschäftigungsgesellschaften

Externe Personalfreistellung

  • Sanfte Anpassung
    • Vorruhestand
    • Anreiz zur Eigenkündigung
    • Outplacement
    • Einstellungsstopp
    • Ausnutzung von Fluktuation
    • Abbau von Leiharbeit
  • Strenge Anpassung
    • Aufhebungsvertrag
    • Keine Vertragsverlängerung
    • Kündigung

Nach gründlicher Analyse der betrieblichen Umstände hat jedes Unternehmen zu entscheiden, ob die Personalfreistellung - sofern zwingend nötig - intern oder extern zu vollziehen ist.

Quelle

Olfert, Klaus: Lexikon Personalwirtschaft. 1. Aufl. Friedrich Kiehl Verlag GmbH 2008.

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