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Head Hunting

Beim Head Hunting handelt es sich um eine besondere Form der Personalbeschaffung v. a. durch Personalberatungen, die insbes. für die Suche nach höherrangigen Managern und Spezialisten im Auftrag eines Betriebes eingesetzt wird. Auftragsbezogen werden durch die Berater mögliche Bewerber direkt - persönlich wie telefonisch - angesprochen und eventuell dem mitarbeitersuchenden Betrieb für dessen Personalauswahl vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Arbeitsvermittlung i. e. S. Grundsätzlich ist dies rechtlich zulässig. Problematisch wird ein solches Vorgehen, wenn eine Behinderung des Mitbewerbers (Know-how-Abfluss, Kundendaten u.Ä.) intendiert war oder der Arbeitnehmer zum Vertragsbruch animiert wird.

Quelle

Becker, Fred G.: Lexikon des Personalmanagements. Ăśber 1000 Begriffe zu Instrumenten, Methoden und rechtlichen Grundlagen betrieblicher Personalarbeit. 2. Aufl. DTV-Beck 2002.

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Literatur

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