Günstigkeitsprinzip
Das Günstigkeitsprinzip besagt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, dass bei Bestehen gesetzlicher Vorschriften, tariflicher Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen i. d. R. die günstigste Regelung für den Arbeitnehmer anzuwenden ist.
Quelle
Becker, Fred G.: Lexikon des Personalmanagements. Über 1000 Begriffe zu Instrumenten, Methoden und rechtlichen Grundlagen betrieblicher Personalarbeit. 2. Aufl. DTV-Beck 2002.
Literatur
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