Externe Personalbeschaffung
engl. recruiting
Die externe Personalbeschaffung erfolgt vom außerhalb des Unternehmens liegenden Arbeitsmarkt. Sie bezieht sich vorwiegend auf Arbeitskräfte, die als Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert werden, z. B. als Angestellte oder Arbeiter.
Es ist aber auch möglich, dass das Unternehmen nach Arbeitskräften sucht, die nicht als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig werden sollen. Damit entledigt es sich vieler ansonsten gegebener arbeitsrechtlicher Pflichten, z. B. bei Leiharbeitnehmern, die Arbeitnehmer des entleihenden Unternehmens sind und bleiben, sowie bei freien Mitarbeitern.
Im Rahmen der externen Personalbeschaffung sind insbesondere folgende Beschaffungswege nutzbar:
- Arbeitsvermittlung
- Print-Stellenanzeige
- Internet-Stellenanzeige
- Personalberatung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Abwerbung
Weitere externe Beschaffungswege können z. B. Vermittlungen durch Mitarbeiter, Schul- und Hochschulkontakte, Aushänge am Werkstor, Plakatierung, Rundfunk und Fernsehen, Unternehmensbesichtigungen, Handzettel sein.
Quelle
Olfert, Klaus: Lexikon Personalwirtschaft. 1. Aufl. Friedrich Kiehl Verlag GmbH 2008.
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