Bildungskontrolle
engl. controlling of training
Die Kontrolle der Personalbildung als Investition des Unternehmens ist unerlässlich. Zu unterscheiden sind:
- Die ökonomische Kontrolle, die eine quantitative Kontrolle ist, der Kosten und Erträge zu Grunde
liegen. Während sich die Kosten von Bildungsmaßnahmen relativ einfach ermitteln lassen, sind die
Erträge - und damit der Wert - dieser Maßnahmen im Sinne des erzielten Nutzens nur sehr schwer
feststellbar. Es gibt:
- Eine Kostenkontrolle, mit der ergründet werden soll, inwieweit die Personalbildung dem Wirtschaftlichkeitsprinzip genügt. Dies geschieht durch den Vergleich von Sollkosten und Istkosten.
- Eine Rentabilitätskontrolle, die in folgender
Weise möglich ist:
Rentabilität = ((Wert der Bildungsmaßnahme - Entstandene Kosten) / Entstandene Kosten) * 100
- Die Erfolgskontrolle mit der herausgefunden werden soll, inwieweit die Bildungsmaßnahme ihren
Zweck erfüllt hat. Sie ist eine qualitative Kontrolle und ähnlich schwierig wie die ökonomische Kontrolle.
Es gibt:
- Die Lernerfolgskontrolle, die auf der Grundlage der vorgegebenen Lernziele erfolgt. Sie kann im Verlaufe oder zu Ende der Bildungsmaßnahme in Form von Befragungen, Prüfungen oder Tests geschehen
- Die Anwendungserfolgskontrolle, bei der überprüft wird, inwieweit es gelungen ist, die durch die Bildungsmaßnahme vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten für die auszuführende Arbeitsaufgabe nutzbar zu machen, z. B. mithilfe von Befragungen, Beobachtungen am Arbeitsplatz und Personalbeurteilungen.
Quelle
Olfert, Klaus: Lexikon Personalwirtschaft. 1. Aufl. Friedrich Kiehl Verlag GmbH 2008.
Literatur
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